Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf
- S.33
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Grundlage
Rechtsgeschäft
Laut Auskunft des GF der ISpA wurde für dieses Rechtsgeschäft keine
schriftliche Vereinbarung bzw. kein Vertrag zwischen der Gesellschaft
und der Stadt Innsbruck abgeschlossen. Es stützt sich somit auf den
mit der Stadt Innsbruck in dieser Angelegenheit geführten Schriftverkehr.
6.2 Personalaufwand
Gesamtaufwand
Die Personalaufwendungen für den Geschäftsführer und dessen Assistentin, welche die Geschäftstätigkeit der ISpA wahrnehmen, betrugen
2008 laut Gewinn- und Verlustrechnung rd. € 169,9 Tsd.
Geschäftsführervertrag
Das Dienstverhältnis des seit 1.12.2001 bestellten Geschäftsführers ist
durch einen Dienstvertrag geregelt. Anlässlich der im November 2005
erfolgten Verlängerung seines Anstellungsverhältnisses kam es zu einer
Neuregelung bzw. Erhöhung des Monatsentgeltes. Zum Zeitpunkt der
Einschau entsprach die besoldungsmäßige Stellung des Geschäftsführers in etwa jener, wie sie ein Beamter bei der Stadt Innsbruck als Akademiker in der Funktion eines Abteilungsleiters mit Bestlaufbahn nach
33 Dienstjahren erreichen kann.
Erfolgsprämie
Zusätzlich zur monatlichen Entlohnung ist dienstvertraglich auch die
Möglichkeit der Gewährung einer Erfolgsprämie bis zu maximal zwei
Monatsbruttogehältern vorgesehen. Die Auszahlung ist an einen Beschluss des Aufsichtsrates gebunden. Dieses Maximum ist in den vergangenen drei Jahren einmal ausgeschöpft worden, zweimal wurde
jeweils ein Monatsbruttogehalt als Prämie gewährt. Die Kontrollabteilung bemängelte im Zusammenhang mit der Prämiengewährung, dass
hiefür weder konkrete Parameter im Vorhinein festgelegt, noch die
Messkriterien für den Grad ihrer Zielerreichung definiert und schriftlich
dokumentiert worden sind.
In der Stellungnahme wies die ISpA darauf hin, dass die Messkriterien
von Prämien für die Mitarbeiter der ISpA im Aufsichtsrat jeweils anlassbezogen diskutiert und in den Aufsichtsratsunterlagen/Protokollen
schriftlich dargelegt worden seien. Diese Kriterien beträfen den Geschäftszweck der ISpA und damit die erfolgreiche Umsetzung der an
die ISpA übertragenen Projekte in Bezug auf Termin, Qualität und Kosten sowie die Verbesserung der Jahresergebnisse gegenüber dem Wirtschaftsplan.
Die Kontrollabteilung blieb bei ihrer Kritik, dass es weder in der Vergangenheit noch zum Zeitpunkt der Prüfung konkrete im Vorhinein
festgelegte Vorgaben für die Gewährung von Prämien gab und untermauerte ihre Aussagen im Detail anhand der in den jeweiligen Protokollen des Aufsichtsrates dokumentierten Ausführungen.
Befristetes Dienstverhältnis
Zl. KA-11867/2009
Ergänzend wird bemerkt, dass das Dienstverhältnis des Geschäftsführers bis zum Jahresende 2009 befristet ist und zu diesem Zeitpunkt mit
allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen enden wird.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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