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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.58

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- 212 -

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

58.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F8, Dreiheiligen,
Bereich Zeughausgasse 1a (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F5), gemäß § 36
TROG 2016

Die Auflagefrist wird gemäß
§ 68 iVm § 63 TROG 2016 auf zwei Wochen herabgesetzt.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
57.

Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. DH-OE2.1,
Dreiheiligen, Bereich Zeughausgasse 1a (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
ÖROKO 2.0), gemäß § 32
TROG 2016

Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. DH-OE2.1,
Dreiheiligen, Bereich Zeughausgasse 1a
(als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1
lit. c TROG 2016 der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.

GR-Sitzung 30.04.2020

MagIbk/31887/SP-FW-DH/1

Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F8, Dreiheiligen, Bereich Zeughausgasse 1a (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F5), gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3
lit. d TROG 2016 der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechenden Änderungen
des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
59.

Einbringung und Beantwortung
dringender Anfragen

Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist keine dringenden Anfragen
eingelangt sind.