Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.35
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1 Prüfgegenstand
1
Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Bestimmungen des § 74 c des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) eine Follow up – Einschau zu jenen Berichten
durchgeführt, die im Jahr 2009 für den Bereich des Stadtmagistrates verfasst und in
weiterer Folge im gemeinderätlichen Kontrollausschuss bzw. im GR behandelt wurden. Darüber hinaus wurden auch jene Empfehlungen aus der vorangegangenen Follow up – Einschau 2008 wieder aufgegriffen, die bisher ganz oder teilweise (mit entsprechender Begründung) unerledigt geblieben waren bzw. zu denen angekündigt
wurde, ihnen in Zukunft zu entsprechen. Soweit Empfehlungen der Kontrollabteilung
durch Beschlüsse des gemeinderätlichen Kontrollausschusses bzw. des GR verstärkt
bzw. ergänzt wurden, wurde auch der Realisierungsgrad dieser Beschlüsse überprüft.
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Tz 14, Tz 19, Tz 28, Tz 34 sowie Tz 39
verwiesen.
2
Analog zur erstmalig im Vorjahr praktizierten Vorgangsweise wurden in der jetzigen
Follow up – Einschau die im Jahr 2009 durchgeführten Prüfungen von Unternehmungen und sonstigen Rechtsträgern, welche auf Basis der maßgeblichen Bestimmungen
des IStR der Prüfkompetenz der Kontrollabteilung unterworfen sind, mit aufgenommen.
2 Vorgangsweise
3
Im Rahmen dieser Prüfung wurden die jeweils betroffenen Dienststellen bzw. die Geschäftsführer mit dem Ersuchen angeschrieben, über die zwischenzeitig getroffenen
Veranlassungen der Kontrollabteilung auf direktem Wege zu berichten und diese
durch geeignete Nachweise zu belegen. Für den Bereich des Stadtmagistrates wurden
der Magistratsdirektor sowie die zuständigen Abteilungs- und Amtsleitungen dabei
vom Vorhaben der Kontrollabteilung abschriftlich in Kenntnis gesetzt. Über die Stellungnahmen der verschiedenen Dienststellen des Magistrates hinaus hat der Magistratsdirektor (im Rahmen seiner Leitungsbefugnis für den Inneren Dienst) zu diversen
Punkten gesonderte Äußerungen abgegeben, die jeweils bei den sachbezogenen
Textziffern angeführt wurden.
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass alle in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen
und Männer gelten.
4
Empfehlungen, die im Prüfungszeitraum 2009 die Nutzung von Skontoangeboten, die
korrekte Rechnungslegung sowie die periodengerechte und ordnungsgemäße budgetäre Abrechnung betrafen, wurden im Zuge dieser Einschau nicht weiterverfolgt.
Diesbezüglich wird im Rahmen der routinemäßigen Belegkontrollen seitens der Kontrollabteilung laufend besonderes Augenmerk gelegt. Weiters verweist die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang auf die Rundschreiben des Magistratsdirektors vom
22.12.2005 (Zl.I-MD-367e/2005) und vom 31.10.2006 (Zl.I-MD-00130e/2006) zur
Geltendmachung von Skonti sowie jenes der MA IV vom 14.6.2006
(Zl.IV-11334/2006) betreffend die ordnungsgemäße Rechnungslegung.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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