Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.51

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Zur Realisierung der formalen Rahmenbedingungen im Sinne des GR-Beschlusses
vom 12.10.2000 hielt die Kontrollabteilung u.a. eine Entscheidungsfindung der beteiligten Institutionen über die Rechtsform der Werbekooperation für geboten. In der
seinerzeitigen Stellungnahme wies das Büro der Bürgermeisterin darauf hin, dass in
Absprache mit den Casinos Austria AG und der MA IV derzeit die Möglichkeit geprüft
werde, die Abwicklung der Garagierungskosten und des Casino Werbefonds neu zu
gestalten und damit auch die Form der Kooperation zu ändern.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2008 wurde dazu ausgeführt, dass aufgrund der
im Jahr 2008 erfolgten Verhandlungen mit dem Garagenbetreiber die Neugestaltung
der Garagierungskosten auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden sei. In Bezug auf
die Form der Kooperation des Casino Werbefonds wurde festgehalten, dass eine Änderung der derzeitigen Vorgangsweise nach den Überprüfungen der MA IV und den
Gesprächen zwischen der im Gremium vertretenen Mitglieder der Stadt Innsbruck und
des Casinos Innsbruck nicht weiterverfolgt werde.
Daraufhin haben die Mitglieder des Kontrollausschusses in ihrer Sitzung vom
17.3.2009 gegenüber dem GR die Empfehlung ausgesprochen, die Frau Bürgermeisterin zu ersuchen, die im ursprünglichen Bericht des Casino Werbefonds angesprochene Notwendigkeit der Schaffung einer Rechtsform für die Werbekooperation voranzutreiben und dem Kontrollausschuss zu berichten. Auf eine diesbezüglich im GR
vom 26.3.2009 gestellte dringende Anfrage hin, hielt es Frau Bürgermeisterin für
sachgerecht und opportun, die Ergebnisse der Novellierung des Glückspielgesetzes
abzuwarten, da die Situation eintreten könnte, dass dem Fonds dadurch die Finanzierungsgrundlage entzogen wird. Zudem hat das Büro des Magistratsdirektors per
E-Mail vom 2.4.2009 dem Leiter der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass Frau Bürgermeisterin den Auftrag erteilt habe, diese Angelegenheit rasch und abschließend zu erledigen, sobald die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Kraft treten. Diese
„Zwischenerledigung“ wurde den Mitgliedern des Kontrollausschusses in ihrer Sitzung
vom 7.4.2009 mitgeteilt.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2009 hat das Büro der Bürgermeisterin in Bezug auf die Rechtsform des Casino Werbefonds berichtet, dass nach den der Stabstelle vorliegenden Informationen eine Neufassung des Glückspielgesetzes nicht grundsätzlich vom Tisch sei, jedoch nach ersten Verhandlungsrunden verschoben worden
ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

3.2 Follow up – Einschau 2008 /
Bereich Unternehmungen und sonstige Rechtsträger
20

Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
und der Jahresrechnung 2006 der ISD-Gastronomie Dienstleistungs GmbH,
Zl. KA-15661/2007, wurde am 7.3.2008 fertig gestellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hatte die Kontrollabteilung mehrere Empfehlungen ausge-

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

23