Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.60
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lung traf ebenso auf den Voranschlag des Jahres 2009 zu. Die Kontrollabteilung empfahl, eine Adaptierung des Nachweises vorzunehmen und einerseits die Bezeichnung
– wie gesetzlich vorgesehen – anzupassen, andererseits den Nachweis auch inhaltlich
zu ergänzen. Die Abteilungsleitung der MA IV avisierte im damaligen Anhörungsverfahren, dass die Adaptierung für den Rechnungsabschluss 2009 und den Voranschlag
2010 erfolgen werde.
Zur gegenständlichen Follow up – Einschau bestätigt die Kontrollabteilung die konkrete Umsetzung im Voranschlag des Jahres 2010.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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In Verbindung mit der Behandlung des Personalaufwandes hat die Kontrollabteilung
beim Kapitel „Nebengebühren und Zulagen“ stichprobenartig in die unter der Lohnart
398 – Heizvergütung zur Auszahlung gelangten Entgelte Einsicht genommen. Resümierend zu diesem Kapitel wurde bemerkt, dass die der Gewährung der Heizvergütung zugrunde gelegten Kriterien seit nunmehr 37 Jahren unverändert geblieben sind
und allein schon aufgrund der in diesem Zeitraum ohne Zweifel stattgefundenen
technischen Weiterentwicklung eine inhaltliche Überarbeitung der Richtlinien erforderlich scheint. In diesem Zusammenhang sollte auch die damals der Zuerkennung der
Heizpauschalien unterstellte Überstundenleistung evaluiert werden. Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Bezieher der
Heizvergütung auch ein Überstundenpauschale erhalten. Da anzunehmen ist, dass ein
Großteil der Heizarbeiten in den Bereich der Normalarbeitszeit fällt, müsste daher hinterfragt werden, ob diese Tätigkeiten nicht bereits durch den normalen Monatsbezug
oder eben durch das Überstundenpauschale abgegolten werden.
Als Reaktion im Anhörungsverfahren hat das geprüfte Amt für Personalwesen angekündigt, dass die Frage, ob Heizvergütungen für Schulwarte und Hausmeister noch
zeitgemäß sind und nicht schon durch den normalen Monatsbezug oder durch das
Überstundenpauschale abgegolten sind, rasch aufgegriffen und in Gesprächen mit
den betroffenen Dienststellen erörtert werde. Ein allfälliger Änderungsbedarf würde
den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
In der Stellungnahme zum Follow up 2009 hat das Amt für Personalwesen bekannt
gegeben, dass über ihr Ersuchen zur gegenständlichen Angelegenheit in der Zwischenzeit Stellungnahmen der IIG und des Amtes Bildung, Familie und Gesellschaft
eingelangt seien. Während sich die IIG zusammengefasst für eine Überarbeitung des
in Rede stehenden Nebengebührenbereiches ausspreche, habe das Amt Bildung, Familie und Gesellschaft ersucht, die Heizvergütung in der derzeitigen Form aufrecht zu
halten. Seitens des Amtes Personalwesen werde die Angelegenheit weiter verfolgt
und als nächster Schritt die seitens des Amtes Bildung, Familie und Gesellschaft angeführten Begründungen hinterfragt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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