Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.69
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zu geringe Grundsteuer zur Vorschreibung gelangte. Durch diesen Umstand waren für
den Zeitraum 1983 bis einschließlich 2007 Mindereinnahmen von rd. € 1,9 Tsd. zu
verzeichnen.
Hiezu hat die Kontrollabteilung unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der TLAO
empfohlen, um eine Einhebung des der Stadtgemeinde zustehenden Steuerbetrages
bemüht zu sein. Die zuständige Dienststelle hat daraufhin zugesagt, die rechtlichen
Möglichkeiten für eine Berichtigung der Abgabenvorschreibung und Nachforderung im
Rahmen der (5-jährigen) Bemessungsverjährung zu prüfen.
In ihrer Stellungnahme zum Follow up 2009 hat nun die MA IV/Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung bekannt gegeben, dass die angesprochene Grundsteuer mit Bescheid vom 18. Juni 2009, Bescheid Nr. 78255/2009 ab dem Jahr 2004 neu vorgeschrieben worden ist. Der daraus resultierende Nachforderungsbetrag in der Höhe
von € 332,80 wurde am 1.7.2009 entrichtet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Prüfung der Grundsteuer zeigte auch, dass einem Abgabenpflichtigen mit Steuerbescheid vom 21.2.2005 eine Gutschrift in Höhe von rd. € 1,3 Tsd. bekannt gegeben
worden ist. Ein Antrag auf Rückerstattung der für die Jahre 2003 bis 2005 zu viel einbezahlten Grundsteuer war bis zum Prüfungszeitpunkt (Jänner 2009) nicht aktenkundig. Nachdem in diesem Fall der Abgabenschuldner die Stadtgemeinde Innsbruck
selbst war, hat die Kontrollabteilung empfohlen, um eine Bereinigung dieses Guthabens beim Hausverwalter der Stadt (IISG) bemüht zu sein.
In ihrer Stellungnahme teilte die MA IV mit, dass die hierfür zuständige städtische
Dienststelle mit der IISG Kontakt aufgenommen habe.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau hat die MA IV/Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung/Referat Stadtkasse den Nachweis einer Erledigung erbracht und
der Kontrollabteilung die Gutschrift in Höhe von € 1,3 Tsd. übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Des Weiteren hat die Kontrollabteilung die noch ausstehenden Abgabenforderungen
hinterfragt. Zu diesem Zweck hat das Referat Stadtkasse der Kontrollabteilung eine
Rückstandsliste zukommen lassen. In dieser waren zum Prüfungszeitpunkt Forderungen von insgesamt rd. € 33,1 Tsd. als offen ausgewiesen. Der betragsmäßig größte
Anteil der Außenstände (€ 21,8 Tsd.) betraf Forderungen, die aufgrund eines offenen
Konkursverfahrens oder einer Verlassenschaft noch nicht vereinnahmt werden konnten. Des Weiteren waren vom Referat Einziehung 78 Fälle mit einem Auftragsvolumen
von rd. € 9,5 Tsd. zu betreiben. Der verbleibende Außenstand von € 1,8 Tsd. setzte
sich zum einen aus Kleinbeträgen (v.a. Mahnspesen) zusammen, obwohl die dazugehörigen Forderungen bereits beglichen oder vollstreckt worden waren. Zum anderen
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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