Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.79

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Anlässlich der Follow up – Einschau 2009 wurde vom Referenten für Kurzparkzonenstrafen ausgeführt, dass es ihm nicht bekannt sei, ob und gegebenenfalls in welcher
Weise entsprechende Bestrebungen seitens der verantwortlichen Entscheidungsträger
ins Auge gefasst worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

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Im Zuge eines stichprobenartigen Nachvollzuges der Kostenträgerrechnung sind zahlreiche Schwächen und Unschärfen zu Tage getreten. Neben Fehlbuchungen und falschen Kostenträgerbebuchungen konnte der Kontrollabteilung bspw. weder vom Referenten des Referates KPZ-Strafen noch vom Vorstand des Amtes für Strafen, dem
dieses Referat zugehörig ist, Auskunft darüber erteilt werden, welche Kriterien der
Festlegung des prozentmäßigen Umlageschlüssels der Einnahmen aus KPZ-Strafen
auf die einzelnen Kostenträger zugrunde gelegt worden sind. Darüber hinaus wurde
festgestellt, dass etliche seitens des Referates Anlagenbuchhaltung und Inventarwesen an die einzelnen Amtsleiter und Referenten mittels Mail ergangene Aufforderungen betreffend Ergänzungen oder Berichtigungen der Umlageverteilungsschlüssel
oder von diesen für die Zwecke der KLR periodisch beizubringende Meldungen betreffend Personaländerungen bzw. Änderungen bezüglich der Verteilung der Personalressourcen von Seiten des Strafamtes ohne Reaktion geblieben sind, obwohl Anlass hiezu bestanden hätte.
Als Konsequenz zu den getroffenen Feststellungen hat die Kontrollabteilung eine Optimierung der KLR in der Weise empfohlen, als die den gegenwärtigen Aufteilungsschlüsseln zugrunde liegenden Parameter von den betroffenen Dienststellen evaluiert,
auf ihre Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen werden sollten. Des Weiteren wurde angeregt, den Informationsaustausch zu verbessern
und ein regelmäßiges Feedback mit dem Referat Anlagenbuchhaltung und Inventarwesen herzustellen. Schließlich sollten die Kostenstellenverantwortlichen angehalten
werden, auf eine korrekte Bebuchung der Kostenträger zu achten.
In ihrer Stellungnahme wies die MA IV darauf hin, dass seitens des Referates Anlagenbuchhaltung und Inventarwesen die Ergebnisse der KLR vierteljährlich mitgeteilt
und die Dienststellen jährlich aufgefordert werden würden, ihre Umlageverteilungsschlüssel zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2009 wurde nunmehr berichtet, dass mit den
Dienststellen immer wiederkehrende Kontakte zur Aktualisierung der Kostenstellen
gepflegt werden würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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