Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.91
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Im Prüfungszeitraum wurde dieser gesetzlichen Verpflichtung hinsichtlich der Vorlage
der Jahresabschlüsse 2005, 2006 und 2007 an den Aufsichtsrat der IIG bzw. IISG insofern zu spät nachgekommen, als sie in diesen (für beide Unternehmen immer am
selben Tag einberufenen) Gremien erst am 25.9.2006, 3.8.2007 und 21.7.2008 zustimmend zur Kenntnis genommen worden sind. Die entsprechenden Beschlüsse über
die Feststellung der Jahresabschlüsse 2005 bis 2007 samt Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der IIG bzw. IISG für die Geschäftsjahre 2005, 2006
und 2007 wurden in den Generalversammlungen der beiden Gesellschaften vom
6.10.2006, 30.8.2007 bzw. 2.9.2008, d.h. für das Geschäftsjahr 2006 fristgerecht und
für die Wirtschaftsjahre 2005 und 2007 verspätet, gefasst.
Die Kontrollabteilung erinnerte an dieser Stelle an die im Gesellschaftsvertrag der IIG
& Co KG bzw. für die IIG und IISG im Gesetz verankerten Fristen zur Aufstellung der
Jahresabschlüsse und Behandlung in den zuständigen Gremien.
In der seinerzeitigen Stellungnahme zu dieser Feststellung versicherte die Geschäftsführung, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung auf Einhaltung der Fristen (sowohl gesetzlich als auch durch Gesellschaftsvertrag) künftig strikt nachgekommen
werden wird.
Zur Follow up – Einschau 2009 übermittelte der kfm. Prokurist der „IIG - Gesellschaften“ einen ergänzenden Aktenvermerk über die im Jahr 2009 festgesetzten Termine
für Bilanzausschuss, Aufsichtsrat und Generalversammlung zur Behandlung der Jahresabschlüsse 2008 der IIG, IISG und IIG & Co KG.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Das in den §§ 277 und 278 UGB verankerte Erfordernis zur Offenlegung des Jahresabschlusses binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag haben die IIG und die
IISG im Jahr 2007 verspätet erfüllt. Sie haben ihre Bilanzen über das Geschäftsjahr
2006 gleichzeitig am 19.10.2007 beim Handelsgericht Innsbruck zum Firmenbuch
eingereicht, beide Jahresabschlüsse sind dort am 31.10.2007 eingetragen worden.
Die Jahresabschlüsse per 31.12.2007 samt den erforderlichen Beilagen waren bis zum
Prüfungszeitpunkt Anfang Oktober 2008 dem Firmenbuchgericht noch nicht gemeldet
gewesen.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig die gesetzliche Frist von längstens neun Monaten zur Einreichung eines Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht einzuhalten.
Im damaligen Anhörungsverfahren argumentierte die Geschäftsführung, dass die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2007 beim Firmenbuch durch den Steuerberater zum
30.10.2008 erledigt worden wäre. Darüber hinaus wurde auch betont, dass die Jahresabschlüsse von vielen Faktoren abhängig wären. Die einzelnen Abschlüsse der drei
Firmen würden ineinander greifen, d.h. dass die endgültigen Jahresabschlüsse erst
nach Vorliegen der Hausabrechnungen (Wohnungseigentum usw.) gemacht werden
können. Zuallerletzt müsse auf die Abstimmungen mit dem Steuerberater sowie die
Beschlussfassung in den zuständigen Gremien Rücksicht genommen werden.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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