Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.93
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Aus gegebenem Anlass empfahl die Kontrollabteilung, die Flächen des gesamten Rathauskomplexes in Kooperation mit der MA I – Amt für Information und Organisation
zu evaluieren und die ermittelten aktuellen Nutzflächen den künftigen Betriebs- und
Heizkostenabrechnungen – auch jenen des privaten Immobilienverwalters – zu Grunde zu legen.
Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft avisierte im Anhörungsverfahren, dies koordinativ in Abstimmung mit der MA I – Amt für Information und Organisation und den sonstigen betroffenen Dienststellen durchzuführen.
Die IISG sagte in der seinerzeitigen Stellungnahme zu, eine Flächenabstimmung mit
der Stadt Innsbruck und – vorbehaltlich eines entsprechenden Auftrages der Stadt als
Mieter – eine diesbezügliche vertragliche Änderung mit dem privaten Immobilienverwalter vorzunehmen. Generell wies die IISG darauf hin, dass es Aufgabe der Stadt
wäre, der IISG Änderungen in der Flächenaufteilung (z.B. durch neue Vermessungen
bzw. Raumzuteilungen) bekannt zu geben. In ihren Anmerkungen teilte die Kontrollabteilung die Ansicht der IISG in Bezug auf die erforderliche Kommunikation mit der
Stadt Innsbruck bei Flächenänderungen. Gleichzeitig stellte die Kontrollabteilung jedoch klar, dass sich die festgestellten erheblichen Differenzen keinesfalls aufgrund
von (nachträglichen) Änderungen durch Vermessung bzw. andere Raumzu- oder
-aufteilungen ergeben haben, sondern dass von Anfang an ganze Stockwerksteile
(bspw. im Bereich des 4. Stockwerkes des Hauses Maria-Theresien-Straße 18) unberücksichtigt geblieben sind.
Für die Follow up – Einschau konnte einem von der IISG zur Verfügung gestellten
Aktenvermerk vom 18.11.2009 entnommen werden, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung hinsichtlich einer Flächenabstimmung mit der MA I – Amt für Information und Organisation nachgekommen worden ist und die zum Prüfungszeitpunkt bestehenden Differenzen aufgeklärt werden konnten. Als Beilage war diesem Aktenvermerk eine von Vertretern der IISG und der MA I – Amt für Information und Organisation unterfertigte Übersicht über die „Flächenaufstellung Rathäuser ab 2009“ beigeschlossen, welche die künftige Grundlage für die Betriebs- und Heizkostenabrechnung
des städtischen Rathauses bildet. Ein weiterer Aktenvermerk vom 23.11.2009 – unterfertigt vom kaufmännischen Prokuristen der IISG und einem Vertreter des privaten
Immobilienverwalters – dokumentierte, dass die nunmehr aktuell ermittelten Nutzflächen künftig auch vom privaten Immobilienverwalter bei dessen Betriebskostenabrechnungen betreffend den gesamten Gebäudekomplex verwendet werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Für das städtische Rathaus wurde zur Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten des
Jahres 2007 sowohl eine Abrechnung für das „Rathaus Alt“ (Maria-Theresien-Straße
18 und Fallmerayerstraße 1) als auch für das „Rathaus Neu“ (Neubau) erstellt. Im
Rahmen einer Verifizierung dieser Jahresabrechnungen für das Jahr 2007 anhand der
einschlägigen Fakturen und Konten war insbesondere zu bemängeln, dass manche
Kostenblöcke, die beide Gebäudekomplexe betroffen hätten (bspw. Reinigungskosten,
Kosten für Bewachung), nicht aufgeteilt worden sind. Die Kontrollabteilung vertrat die
Ansicht, dass mit dieser Vorgangsweise die bisher praktizierte Trennung in die zwei
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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