Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.114

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„Rechnungswesen“ teilte dieser mit, dass derzeit keine Wertsicherung vereinbart
werde, da ihm der Verwaltungsaufwand bei Beträgen von jährlich max. € 1,00 nicht
gerechtfertigt erscheine. Hierzu hielt die Kontrollabteilung jedoch fest, dass ihr bezüglich der Einhebung eines jährlichen AZ in Höhe von netto „nur“ € 1,00 kein Beschluss
der GF oder eines anderen Gesellschaftsorgans der IIG & Co KG vorgelegen war. Außerdem ist im Zusammenhang mit einer Indexanpassung des AZ auch eine Wertsicherung der Verwaltungskosten in Betracht zu ziehen.
Dazu teilte die Gesellschaft mit, dass ihr die Wertsicherung eines AZ in Höhe von
€ 0,08 monatlich tatsächlich nicht praktikabel zu sein scheint. Die Wertanpassung von
Verwaltungskosten und Nachjustierung von Betriebskostenpauschalen wäre sehr wohl
ein Thema und werde durchzuführen sein, wenn sich hier die Grundlagen wesentlich
ändern sollten.
Auf eine erneute diesbezügliche Anfrage hin, gab die Gesellschaft bekannt, dass eine
Valorisierung des AZ sowie der Betriebs- und Verwaltungskosten derzeit nicht erfolge.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

=
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120

Des Weiteren stellte die Kontrollabteilung fest, dass Einnahmen aus Bittleihen (vorwiegend in den Jahren 2003 bis 2006) der Stadt Innsbruck zugeflossen sind, obwohl
diese als Erträge bei der IIG & Co KG zu verbuchen gewesen wären.
Der seinerzeitigen Stellungnahme war zu entnehmen, dass dieser Umstand vor zu
bereinigt und die entsprechenden Anerkennungszinsvorschreibungen der IIG & Co KG
zugeordnet werden würden.
In Bezug darauf hielt die Gesellschaft bei der Follow up – Einschau 2009 fest, dass im
Jahr 2009 hunderte Konten eingestellt, umgeändert und in die verschiedenen Mandanten (IIG & Co KG, WEG und Stadt Innsbruck) umgeschichtet worden seien. Eine
detaillierte Dokumentation und Auswertung jeglicher Veränderungen wäre leider nicht
möglich, sollte die Kontrollabteilung spezielle Informationen zu bestimmten Bestandnehmern benötigen, stünden die zuständigen Mitarbeiter der Gesellschaft jederzeit
zur Verfügung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

121

Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung fest, dass bei mehreren Vorschreibungen
den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen nicht zur Gänze nachgekommen worden
war, weshalb empfohlen wurde, künftig auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung
zu achten.

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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