Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.120
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In der Stellungnahme sicherte die IIG & Co KG zu, die Modalitäten für Gehaltsvorschüsse schriftlich festzulegen.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau gab die Gesellschaft bekannt, dass derzeit keine Gehaltsvorschüsse gewährt werden würden. Davor seien Vorschüsse in Anlehnung an die Modalitäten der Stadt genehmigt worden. Sollten zukünftig wieder
Gehaltsvorschüsse bewilligt werden, würden die Vergabemodalitäten vor der Gewährung schriftlich festgelegt und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung übermittelt
werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Eine stichprobenartige Durchsicht der Urlaubskartei hat ergeben, dass für die Mehrheit der Bediensteten erhebliche Urlaubsguthaben ausgewiesen wurden. In diesem
Zusammenhang hat die Kontrollabteilung mit Nachdruck auf die Verjährungsfristen,
insbesondere auf die diesbezüglichen Bestimmungen des IGBG hingewiesen und
empfohlen, für einen raschen Abbau der Resturlaube besorgt zu sein.
Die IIG & Co KG verwies in ihrer Stellungnahme auf ein Rundschreiben vom
31.7.2008, mit welchem die Mitarbeiter über den Abbau von Resturlauben und Gleitzeitguthaben sowie deren rechtliche Handhabung informiert worden seien. In der
Zwischenzeit wären bereits die meisten Resturlaube abgebaut worden.
Eine diesbezügliche Nachfrage der Kontrollabteilung bei der Follow up – Einschau
2009 hat ergeben, dass aufgrund des vermehrten Arbeitsaufwandes der Abbau der
Resturlaube nicht höchste Priorität gehabt hätte, wenngleich bei einzelnen Mitarbeitern ein besonderes Augenmerk auf den Abbau ihrer Urlaubsguthaben gelegt worden
sei. Im Jahr 2010 werde diese Angelegenheit vermehrt beachtet, gleichzeitig wurde
aber eingeschränkt, dass dies voraussichtlich auch 2010 nicht zur Gänze erfüllt werden könne.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
Weiters wurde aufgezeigt, dass aus unternehmensrechtlicher Sicht im Sinne des UGB
die nicht verbrauchten Urlaubstage (des KG-eigenen Personals) monetär in Form einer Rückstellung bilanzmäßig zu erfassen sind.
Die Gesellschaft pflichtete der Kontrollabteilung im Anhörungsverfahren bei und hielt
eine bilanzmäßige Berücksichtigung allfällig bestehender Resturlaube ebenfalls für erforderlich.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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