Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf

- S.10

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Zl. KA-00379/2013

BERICHT
ÜBER DIE FOLLOW UP-EINSCHAU 2012

Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Follow up – Einschau 2012 eingehend behandelt und erstattet
mit Datum vom 11.04.2013 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 20.02.2013, Zl. KA-00379/2012, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den
Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für
Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.

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Prüfgegenstand

Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Bestimmungen des § 74c des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) eine Follow up – Einschau zu jenen Berichten durchgeführt, die im Jahr 2012 für den Bereich des Stadtmagistrates verfasst und
in weiterer Folge im gemeinderätlichen Kontrollausschuss bzw. im Gemeinderat behandelt worden sind.
Weiters enthält die aktuelle Follow up – Einschau auch jene Empfehlungen, welche
von der Kontrollabteilung anlässlich der im Jahr 2012 durchgeführten Prüfungen von
Unternehmungen und sonstigen Rechtsträgern, die auf Basis der maßgeblichen Bestimmungen des IStR der Prüfkompetenz der Kontrollabteilung unterliegen, ausgesprochen worden sind. Zum Bericht über die Einschau in den Betrugsfall am Flughafen
Innsbruck, Zl. KA-05809/2012, vom 24.08.2012 wird angemerkt, dass von der Kontrollabteilung in diesem Bericht keine Empfehlungen ausgesprochen worden sind, deren Umsetzungsgrad im Rahmen einer nunmehrigen Follow up – Prüfung abzufragen
gewesen wäre. Dennoch wurde die Geschäftsführung der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. dazu eingeladen, im Zuge der Follow up – Einschau 2012
über den aktuellen Sachstand in der betreffenden Angelegenheit zu berichten (vgl.
Tzn 124 ff).
Darüber hinaus wurden auch jene Empfehlungen aus der vorangegangenen Follow
up – Einschau 2011 wieder aufgegriffen, die nach Einschätzung der Kontrollabteilung
bisher ganz oder teilweise (mit entsprechender Begründung) unerledigt geblieben waren bzw. zu denen angekündigt wurde, ihnen in Zukunft zu entsprechen.
Soweit Empfehlungen der Kontrollabteilung durch Beschlüsse des gemeinderätlichen
Kontrollausschusses bzw. des Gemeinderates verstärkt/ergänzt wurden, ist auch der
Realisierungsgrad dieser Beschlüsse überprüft worden. Diesbezüglich wird auf die
Ausführungen in Tzn 58 ff, 76 und 118 verwiesen.

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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