Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf

- S.82

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Anlässlich der Follow up – Einschau 2012 ist die Durchführung dieser Maßnahme
durch die Vorlage der entsprechenden Gehaltsnachweise nachgewiesen worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

110

Die für die Beeinflussung des laufenden Entgeltes der Bediensteten maßgeblichen
Unterlagen werden von der IMG dem Anfall entsprechend in Ordnern des jeweiligen
Kalender-(Geschäfts)jahres archiviert oder befinden sich in Verwahrung der mit der
Gehaltsabrechnung beauftragten Steuerberatungskanzlei.
Um eine chronologische Übersicht des beruflichen Werdeganges der Dienstnehmer
zu gewährleisten, hat die Kontrollabteilung empfohlen, beginnend mit der Einstellung
eines Bediensteten, sämtliche ihn betreffenden Schriftstücke in einem Personalakt
zusammenzufassen.
Die IMG teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass die bisherigen Dokumente für die Arbeitnehmer der Gesellschaft ab sofort in einem Personalakt zusammengefasst werden würden.
Im Rahmen der Follow up – Einschau gab der Geschäftsführer der IMG bekannt,
dass die Empfehlung der Kontrollabteilung umgesetzt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

111

Anlässlich einer stichprobenartigen Durchsicht der EDV-unterstützt geführten Urlaubskartei ist der beträchtliche Urlaubsrückstand des Geschäftsführers aufgefallen.
Die Kontrollabteilung verwies in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im
UrlG, wonach der Urlaub möglichst bis zum Ende jenes Urlaubsjahres, in welchem er
entstanden ist, konsumiert werden soll. Da auch aus unternehmensrechtlicher Sicht
die nicht verbrauchten Urlaube im Sinne des UGB monetär in Form einer Rückstellung bilanzmäßig erfasst werden müssen, wurde empfohlen, für einen Abbau des
Resturlaubsguthabens besorgt zu sein.
Zur Follow up – Einschau 2012 teilte die Gesellschaft mit, dass das Urlaubsguthaben
nach betrieblichen Erfordernissen entsprechend abgebaut werden wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

112

Für das Dienstverhältnis der Assistentin des Geschäftsführers wurde bis dato kein
schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen. Die das Arbeitsverhältnis betreffenden
wesentlichen Daten sind zwar in Form eines Dienstzettels dokumentiert, der jedoch
weder datiert noch unterfertigt ist. Außerdem fehlte darin eine Regelung, ob und in
welcher Form eine Valorisierung des vereinbarten Monatsentgeltes erfolgen soll. In

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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