Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.85
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Im Anhörungsverfahren berichtete die IMG, dass die Leistungen, die als Honorargrundlage für die Steuerberatungskanzlei fungieren, konkretisiert worden seien und
ab sofort als Berechnungsbasis dienen würden.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2012 wurden die entsprechenden Unterlagen der
Kontrollabteilung vorgelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Führung der gesamten Buchhaltung ist an eine gewerbliche Buchhalterin vergeben, welche ihre Leistungen ¼-jährlich mit der IMG abrechnet. Auch dieses Auftragsverhältnis war zum Zeitpunkt der Prüfung schriftlich nicht dokumentiert. Die IMG hat
daraufhin noch während der Prüfungshandlungen einen schriftlichen Werkvertrag abgeschlossen. Nachdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gewerbliche
Buchhalter (GBH) die Gegenleistung des Auftraggebers für die erbrachten Dienstund Beratungsleistungen mit der Bezahlung eines angemessenen Honorars definieren, empfahl die Kontrollabteilung, dieses Honorar konkret festzulegen.
Im Rahmen der Stellungnahme wurde die Kontrollabteilung informiert, dass die Honorarrichtlinien mit der gewerblichen Buchhalterin überarbeitet und spezifiziert worden
seien.
Die Umsetzung der Empfehlung wurde der Kontrollabteilung im Zuge der diesjährigen
Follow up – Einschau entsprechend belegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zuge der Prüfung zeigte sich, dass die mit der Führung der Buchhaltung verbundenen Leistungen durchwegs mit einer zeitlichen Verzögerung von rd. 3 ½ Monaten
abgerechnet werden. Die Kontrollabteilung empfahl, künftig eine zeitnähere Abrechnung der Buchhaltungsleistungen zu reklamieren.
Laut Stellungnahme der IMG ist der aufgezeigte Sachverhalt mit der Buchhalterin
besprochen worden.
Im Zuge der Nachfrage der Kontrollabteilung bei der Follow up – Einschau 2012 wurden die Gespräche mit der Buchhalterin bezüglich einer zeitnäheren Abrechnung der
Buchhaltungsleistungen unter Hinweis, dass eine ordentliche Buchhaltung letztlich
entsprechenden Vorschriften und Regelungen unterliegt, die einen zeitlichen Rahmen
ausfüllen, bestätigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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