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Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf

- S.90

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chung von der TFG vereinnahmten Zahlungen) bemerkte die Kontrollabteilung, dass
ausgehend von den mittels Sachverständigengutachten erhobenen Verkehrswerten
der Pfandliegenschaften ein durchschnittlicher Veräußerungserlös von 94,24 % der
Schätzwerte erforderlich wäre, um diesen Schadensbetrag abdecken zu können. Bei
dieser rechnerischen Betrachtung wurden allerdings allfällige Rückforderungsansprüche des Finanzamtes im Hinblick auf von der TFG geltend gemachte Vorsteuern und
die zusätzlichen Kosten der TFG betreffend die Schadenserhebung und der rechtlichen Vertretung sowie weitere angefallene Nebenkosten nicht berücksichtigt.
128

Abschließend hielt die Kontrollabteilung fest, dass der Geschäftsführer der TFG, wie
in § 22 GmbHG gesetzlich vorgesehen, ein den Anforderungen des Unternehmens
entsprechendes IKS eingerichtet hat. Anlässlich des im Jahr 2011 aufgedeckten Betrugsfalles ist dieses IKS auch von externen Fachleuten begutachtet und positiv beurteilt worden. Durch dessen Weiterentwicklung bzw. Evaluierung samt einer damit einhergehenden Verschriftlichung von in der Praxis bereits gelebten Prozessen und Arbeitsabläufen werden nun zusätzliche Kontrollen geschaffen, die Vorkommnisse, wie
die Malversationen des ehemaligen EDV-Leiters, erschweren bzw. verhindern sollen.
Vom ehemaligen TFG-Wirtschaftsprüfer wurde in der AR-Sitzung vom 07.12.2011 anlässlich der Berichterstattung über den erarbeiteten Maßnahmenkatalog allerdings
deutlich darauf hingewiesen, dass eine 100 %ige Garantie zur Vermeidung derartiger
Situationen, wie sie bei der TFG stattgefunden haben, nicht möglich ist. Dieser Meinung, dass trotz eines ausgeprägten und gut aufgesetzten IKS ein gewisses Restrisiko verbleibt, hat sich die Kontrollabteilung vollinhaltlich angeschlossen.

129

Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren informierte der Geschäftsführer der TFG die
Kontrollabteilung über den Fortgang der Verwertung des Liegenschaftsbesitzes des
Verurteilten und der damit verbundenen Abdeckung der aus dem Schadensfall resultierenden Forderungen der TFG an den ehemaligen EDV-Leiter. Im Detail berichtete
damals der Geschäftsführer der TFG über die Möglichkeiten zur Veräußerung einer
Wohnung im Fürstenweg in Innsbruck, einer Wohnung in Kirchberg in Tirol sowie eines Hauses in Leoben in der Steiermark.

130

Als aktuelle Reaktion im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2012 gab der
Direktor des Flughafens Innsbruck fristgerecht folgenden – hier in komprimierter Form
und anonymisiert wiedergegebenen – Bericht ab:

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Zl. KA-00379/2013

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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