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Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.77

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Die Belegkontrolle umfasste zwei Auszahlungsanordnungen des Amtes für Land- und
Forstwirtschaft hinsichtlich der Gewährung von zwei Subventionen über € 3.000,00
und € 1.500,00. Beide Subventionen wurden über die Vp. 1/050310 -757100 – Landund Forstwirtschaft-Lfd. Transferzlg.-Naturschutzaktionen abge-wickelt.
Die Auszahlung der Förderung über den Betrag von € 3.000,00 erfolgte an den Ve rein Tiroler Wasserwacht und hat an sich keinen Grund für eine Beanstandung ergeben.
Im zweiten Fall handelte es sich um eine Subvention von € 1.500,00 für die Betre uung der Kranebitter Innau. Im Zuge der Durchsicht des Förderungsansuchens ist auffällig geworden, dass einerseits der Förderungswerber mit jener Person identisch ist,
die auch als Geschäftsführer der Tiroler Wasserwacht die oben erwähnte Subvention
über € 3.000,00 beantragt hat. Andererseits waren im Antragsformular u.a. als Au fwand genau jene Zahlen angeführt, die auch im Ansuchen der Tiroler Wasserwacht
in der beigelegten Jahresstatistik unter der Position „Betreuung der Kranebitter Innau“
angegeben worden sind.
Da nach Meinung der Kontrollabteilung die Subvention in Bezug auf die Betreuung
der Kranebitter Innau den Anschein einer Doppelförderung erweckt hat und demzufolge nicht den Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln entsprach, empfahl die Kontrollabteilung damals, diesen Umstand einer Klärung zuzuführen.
Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung in formaler Hinsicht fest, dass das zweite
Subventionsansuchen nicht unterfertigt worden war und erinnerte daran, dass gem.
§ 7 Abs. 2 der Subventionsordnung die Auszahlung von Subventionen erst dann zu
erfolgen hat, wenn ein vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Ansuchen vorliegt,
in dem sich der Subventionswerber verpflichtet, die Subventionsordnung anzuerkennen und einzuhalten.
Vom Amt für Land- und Forstwirtschaft wurde in der seinerzeitigen Stellungnahme die
Sachlage noch einmal ausführlich erläutert und darüber hinaus mitgeteilt, dass der
Geschäftsführer der Tiroler Wasserwacht darüber informiert worden sei, dass in den
Subventionsansuchen und darauffolgenden Leistungsberichten der Tiroler Wasserwacht seine private Leistung in Bezug auf die Kranebitter Innauen nicht mehr aufscheint.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2011 wurde vom Amt für Land- und
Forstwirtschaft berichtet, dass die betreffenden Förderungswerber noch keine Subventionsansuchen für das Jahr 2012 eingebracht hätten. Die Nachweise der erbrachten Leistungen im Jahr 2011 seien bis März 2012 vorzulegen. Noch während der Berichtserstellung wurden der Kontrollabteilung vom Amt für Land- und Forstwirtschaft
die in der Zwischenzeit eingelangten Subventionsansuchen in Kopie übermittelt.
Im Zuge der Durchsicht der beiden Anträge wurde festgestellt, dass in dem von der
Tiroler Wasserwacht dem Subventionsansuchen 2012 beigelegten Leistungsbericht
für das Jahr 2011 die Position „Betreuung der Kranebitter Innau“ nicht mehr enthalten
ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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