Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.107
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rechtes anzufordern und das Pfandrecht auf der Baurechtseinlage gegebenenfalls zu
löschen. Im Anhörungsverfahren sagte die RSZ eine entsprechende Prüfung des
Sachverhalts zu.
In der durchgeführten Follow up – Einschau 2011 berichtete die ISpA darüber, dass
die Stadt Innsbruck mit Schreiben vom 22.12.2011 darüber informiert worden wäre,
dass die Forderung, welche dem auf der Baurechtseinlage einverleibten Pfandrecht
zugrunde liegt, gänzlich getilgt worden ist. In diesem Zuge sei die Stadt Innsbruck
von der ISpA ersucht worden, die Löschung dieses Pfandrechtes zu veranlassen.
Wie eine von der Kontrollabteilung durchgeführte aktuelle Grundbuchsabfrage zeigte,
wurde die Löschung des Pfandrechtes bis dato grundbücherlich noch nicht durchgeführt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Der Punkt VIII des zwischen der Stadt Innsbruck, der CRG und der RSZ abgeschlossenen (Pacht-)Vertrages vom 14.12.2004 bestimmt, dass der laufende Betrieb (Reitund Schulbetrieb) der Reitanlage Igls alleinige Angelegenheit der CRG ist. Darüber
hinaus gilt als vereinbart, dass „alle sich aus dem laufenden Betrieb ergebenden Verpflichtungen, wie insbesondere … der Instandhaltung der Gebäude und sonstigen
Anlagen, insbesondere der Wohnungen, der laufenden Instandhaltung der gesamten
Infrastruktur und der Pflege der Außenanlagen“ ausschließlich der Pächterin (CRG)
obliegen. Die CRG ist somit vertragsgemäß zur laufenden Instandhaltung der gesamten Anlage, insbesondere an den Baulichkeiten und den Außenanlagen verpflichtet.
Weiters ist diesbezüglich vereinbart, dass „die Behebung ernsthafter Schäden und
die Vornahme notwendiger Reparaturen an der Bausubstanz (z.B. Dach)“ Sache der
Verpächterin (also der RSZ bzw. mittlerweile ISpA) ist.
Die Kontrollabteilung hielt in diesem Zusammenhang fest, dass der RSZ für derartige
Investitionen die finanziellen Mittel fehlten bzw. diese Geldmittel aus dem operativen
Betrieb der Gesellschaft nicht erwirtschaftet werden konnten. Der von der CRG zu
bezahlende Pachtzins deckte die laufenden Kosten der RSZ teilweise, jedoch die Abschreibungen der Reitanlage in Igls bei weitem nicht ab, sodass es der RSZ in der
bestehenden vertraglichen Konstellation nicht möglich war, entsprechende Reserven
für etwaige zukünftige Investitionskosten aufzubauen.
Unter Bezugnahme auf künftige Investitionen in die Reitanlage Igls wurde von der
Kontrollabteilung zudem darauf hingewiesen, dass in Punkt III (Pachtzins) des Vertrages vom 14.12.2004 ein Vertragspassus besteht, wonach sich die Vertragsteile
nach einer Pachtdauer von jeweils 5 Jahren darüber verständigen würden, ob aus der
Vereinsgebarung der CRG Überschüsse erwirtschaftet werden konnten. Für den Fall,
dass solche Überschüsse vorhanden wären, ist die Pächterin (CRG) verpflichtet, diese in Absprache mit der Verpächterin in die Reitanlage zu investieren. Der damalige
Geschäftsführer der RSZ startete unter Berufung auf den angeführten Vertragspunkt
mit Schreiben vom 12.05.2010 an die CRG einen Versuch, Auskünfte über den wirtschaftlichen Erfolg des Rumpfjahres 2009 und hinsichtlich des Wirtschaftsplanes
2010 zu erhalten. Im Ergebnis wurden vom Verein keine diesbezüglichen Informationen offen gelegt. Der Präsident der CRG argumentierte mit Schreiben vom
09.06.2010 dahingehend, dass erstens die Reitanlage in Igls erst im Jahr 2009 (also
5 Jahre später als ursprünglich vereinbart) übergeben worden wäre, zweitens die
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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