Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Tagesordnung25032010.pdf

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2. Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Behinderung der
Straßenbahn durch "Gleisparker" (GRin Mag.a Pitscheider)
4.

Einbringung von Anfragen

5.

Einbringung von Anträgen
II. GESCHÄFTSSITZUNG

Tagesordnung:
1.

Mitteilungen

2.

Anträge des Stadtteilausschusses Arzl vom 9.3.2010, Vorlage
gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Stadtteilausschusses
a) Leistbares Wohnen für ArzlerInnen, Bau eines Altersheimes und Schaffung von Betreutem Wohnen in Arzl
b) Ausbau der Anbindungsstraße des Siedlungsgebietes Hoch-Rum von der Kreuzung
Canisiusweg bis zur Kreuzung Ulmenstraße, Projektierung
c) Vereinsheim Arzl, Herausnahme des umliegenden Platzes aus dem "geschützten
Landschaftsteil", Rückbau des seinerzeit künstlich angelegten Teiches sowie Sanierung bzw. Adaptierung der Spielgeräte beim angrenzenden Spielplatz
d) Wertstoffsammelinsel beim Vereinsheim Arzl, Adaptierung

3.

Anträge des Stadtsenates
a) Rainer-Rochelt Annia, Generalsanierung des Objektes Falkstraße 7, Förderungsansuchen nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003
b) Stadtgemeinde Innsbruck, Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) zur Errichtung des Objektes Gymnasium Höttinger Au aufzunehmendes Darlehen (vorbehaltlich der Beschlussfassung im Stadtsenat am 24.3.2010)
c) Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf einer Teilfläche des Grundstückes 579/1 sowie des
gesamten Grundstückes 589 und 590, allesamt vorgetragen in EZ 1223, Grundbuch
81102 Amras (südlich des Gewerbegebietes Rossau), im Ausmaß von gesamt zirka
25.488 m2 von Wittauer Mathilde (vorbehaltlich der Beschlussfassung im Stadtsenat am 24.3.2010)
d) Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung
einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung - IPAbgVO 2006), Änderung im Hinblick auf die Begünstigung für
Fahrzeuge mit Elektro-, Hybrid- oder Gasantrieb bei der Parkabgabe
e) Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit welcher Gebiete (Zonen) und Personenkreise betreffend die Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 4a StVO bestimmt werden, Änderung betreffend der Zone 11 (St. Nikolaus), und zwar nördlich der Riedgasse im Bereich
Probstenhofweg
f)

Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung
einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung - IPAbgVO 2006), Änderung betreffend Bewirtschaftung des
Waldparkplatzes "Hawai" (vorbehaltlich der Beschlussfassung im Stadtsenat am
24.3.2010)