Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf

- S.64

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zeit müssen diese den vollen Preis zahlen,
der nicht gerade so gering ist.
Ich kann mich dem Ergänzungsantrag gut
anschließen. Die Reduktion des Preises des
Tickets für Studierende, das pro Semester
bezahlt werden muss, ist nicht gerade unerschwinglich. Dies sieht zwar auf den ersten
Blick wenig aus. Wenn die Studierenden
diesen Betrag unter einmal zahlen, dann
fehlt dieser auf dem Konto, wenn es darum
geht, die Miete zu überweisen oder andere
regelmäßige Kosten zu bestreiten.
Ich würde daher bitten, diese Anträge zu
unterstützen. Ich ersuche
unseren Antrag dem Stadtsenat zur Vorberatung zuzuweisen.
Wir werden dann sehen, ob das auch für
den Ergänzungsantrag von GR Jahn gilt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
20.50 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen um 21.15 Uhr nach Feststellung der
Beschlussfähigkeit wieder fort.
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Wir ersuchen, dass beide Anträge gemeinsam abgestimmt werden, jener von GRin
Dr.in Pokorny-Reitter sowie der Ergänzungsantrag von GR Jahn.

34.10 I-OEF 116/2012
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) sowie Gemeinnützige Bauvereinigungen, Verwendung von Variante 1 oder Variante 2 des Annuitätenzuschusses
für objektgeförderte Mietwohnungsanlagen (GRin
Mag.a Schwarzl)
GRin Mag.a Schwarzl: Eigentlich könnten
wir über diesen Antrag gleich abstimmen,
aber ich ersuche trotzdem um
Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung.
Es handelt sich um einen Prüfantrag. Dem
Stadtsenat kann in seiner Weisheit noch die
eine oder andere Frage dazu einfallen. Ich
bin nicht päpstlicher als der Papst, aber es
könnte recht spannend werden, das existierende zweite Annuitätenzuschussmodell
des Landes Tirol, das bisher von den
Wohnbaugesellschaften nicht genutzt wird,
einmal durchzurechnen. Wir würden dann
sehen, welche langfristigen Folgen für die
Mieterinnen bzw. Mieter daraus entstehen.
Beim derzeit praktizierenden System sind
im siebten sowie im zwölften Jahr Sprünge
vorgesehen, die man dadurch vielleicht
vermeiden könnte.
Beschluss (einstimmig):

meinen Ergänzungsantrag dem Stadtsenat
zur Vorberatung zuzuweisen.

Der von GRin Mag.a Schwarzl in der Sitzung
des Gemeinderates am 13.12.2012 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.

Beschluss (einstimmig):

34.11 I-OEF 117/2012

GR Jahn: Ich ersuche auch,

Der von GRin Dr.in Pokorny-Reitter sowie
Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am
13.12.2012 eingebrachte Antrag und der
Ergänzungsantrag von GR Jahn sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern
(Seite 59) werden dem Stadtsenat zur Vorberatung zugewiesen.

GR-Sitzung 17.1.2013

Enquete zum Thema "Wohnbau
und Wohnen in Innsbruck 2013
bis 2025", Abhaltung (GRin
Mag.a Schwarzl)
GRin Mag.a Schwarzl: Das ist eine Premiere, weil die Möglichkeit einer nach dem
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) geregelten Enquete zu einem Thema
innerhalb einer bestimmten Frist unter bestimmten Voraussetzungen gibt es erst seit
der Novelle des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR). Damals wurde
der neue § 21 b, Enqueten, eingeführt. Das
Erfordernis ist, dass so ein Antrag von
14 Personen, Mandatarinnen bzw. Manda-