Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.13
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geheizt wird. Daher bin ich äußerst froh,
wenn seitens des Landes Tirol und der
Stadtgemeinde Innsbruck eine gute
Förderung ausgeschüttet wird, damit sich
auch die PensionistInnen eine Gasetagenheizung leisten und ihren Lebensabend in Wärme verbringen können.
(Beifall)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Als
Vorsitzender des Umweltschutzausschusses darf ich noch kurz eine Anmerkung
machen: Ich glaube, dass die Tiroler
Landesregierung Recht getan hat, dass
einerseits die Einkommensgrenzen
angehoben wurden, um einen wirtschaftlichen Impuls zu setzen und andererseits
für die Althaussanierung die Einkommensgrenzen aufgehoben wurden.
Wir haben uns im Umweltschutzausschuss mit diesem Thema befasst und
sind zur Auffassung gelangt, dass man die
Richtlinien harmonisieren soll. Niemand
würde verstehen, dass bei der Stadt
Innsbruck andere Einkommensgrenzen als
beim Land Tirol maßgebend sind und dass
die ursprünglich festgeschriebenen 50 %
nicht von den erhöhten Ansätzen gewährt
werden sollen. Vor allem ist die Aufhebung
der Einkommensgrenzen für zwei Jahre
ein sehr wichtiger Punkt.
An und für sich glaube ich, dass sich diese
Förderungsrichtlinien bewähren werden.
Ob die Einkommensgrenzen auf Dauer
aufgehoben werden, wird man bei der
Evaluierung dieser Richtlinien sehen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
18.3.2009 (Seite 149) wird angenommen.
Bgm.in Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger referiert
die Anträge des Ausschusses für Finanzen und Subventionen vom 17.3.2009:
7.
Nachtragskredit zum außordentlichen Haushalt 2009
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Hier
handelt es sich um ein Pioniergerät des
GR-Sitzung 26.3.2009
Österreichischen Bundesheeres, das bei
uns bereits in Verwendung war, aber
entsprechend instand gehalten werden
muss, weil es in der Verfügungsbereitschaft der Stadt Innsbruck bleiben soll.
Es wurde hier mit dem Land Tirol eine
Kostenteilung ausverhandelt. Im Stadtsenat wurde der Beschluss gefasst, dass wir
gemeinsam mit dem Land Tirol diese
finanzielle Bedeckung übernehmen. Die
entsprechende Vereinbarung mit dem
Land Tirol wurde ausgearbeitet. Jetzt geht
es darum, den dafür notwendigen
Nachtragskredit zu beschließen, damit
StRin Dr.in Pokorny-Reitter im Katastrophenfall eine provisorische BehelfsInnbrücke errichten kann.
Bgm.in Zach: Als Finanzreferentin darf ich
sagen, dass wir uns die Nachtragskredite
ganz genau ansehen und diesen nur in
dringenden bzw. einleuchtenden Fällen
stattgeben, was hier jedoch der Fall war.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Dieses
D-Brückenbaugerät ist zurzeit in der
Verfügungsgewalt der Stadt Innsbruck.
Daher haben wir uns bereit erklärt, dieses
Brückenbaugerät zu sanieren und in Stand
zu halten.
Wenn dieses Brückenbaugerät weiterhin
bei der Stadt Innsbruck bleibt, würde das
bedeuten, dass wir nicht € 132.000,--,
sondern € 264.000,-- bezahlen müssten.
Jetzt gibt es die Vereinbarung mit dem
Land Tirol, dass dieses D-Brückenbaugerät in die Verfügungsgewalt des Landes
Tirol übertragen wird und die Stadt
Innsbruck nur die Hälfte bezahlen muss.
Wir können jedoch jederzeit über Anforderung dieses D-Brückenbaugerät haben.
Ich glaube, dass das für die Stadt Innsbruck eine sehr gute Regelung ist. Im
Katastrophenfall müssen wir natürlich für
dieses D-Brückenbaugerät nicht bezahlen.
Außerdem bleiben die drei Schneeabladerampen in der Verfügungsgewalt der Stadt
Innsbruck.
Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2009 wird gemäß Beilage
genehmigt.