Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.27
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etwas tatsächlich abstimmen muss,
höchstens als Empfehlung an die Geschäftsführung.
Abgesehen davon muss man sagen, dass
der frühere Kontrollbericht schon gezeigt
hat, dass im Aufsichtsrat massive Probleme aufgetreten sind. Sonst wäre es nicht
möglich gewesen, dass sich diese
Probleme immer wieder in der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) perpetuiert haben. Es wäre schon Aufgabe des
Aufsichtsrates gewesen, genauer darauf
zu achten und dafür zu sorgen, dass die
Ankündigungen wie "internes ControllingSystem, quartalsweise Zusammensetzung
und Abgleichen der Baukonten zwischen
Technik und Buchhaltung usw." tatsächlich
schneller bzw. überhaupt umgesetzt
werden.
Der kommende Kontrollbericht wird
sicherlich sehr umfangreich werden, weil
er alle drei Gesellschaften prüfen wird. Ich
würde bitten, nicht pauschal den gesamten Bericht als "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis" betreffend und damit als
"vertraulich" zu kennzeichnen, denn damit
wird dem Instrument nichts Gutes getan.
wusste, dass dies im Gemeinderat
öffentlich behandelt worden ist. Er hat
gemeint, dass er nicht nachprüfen kann,
ob diese Information öffentlich behandelt
wurde, und das hat mich schon sehr
verwundert.
Falls sich der Aufsichtsrat noch einmal mit
diesem Thema beschäftigen sollte,
möchte ich darum bitten, dass im nächsten umfassenden Bericht - vielleicht kann
man das der Geschäftsführung der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) ausrichten - jene Stellen, welche
tatsächlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse betreffen, extra gekennzeichnet
werden. Das muss nicht damit etwas zu
tun haben, ob man den gesamten Bericht
oder nur Teile davon in der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates behandelt.
Es wäre eine Frage des Anstandes, dass
man dieses Instrument, Teile von Berichten als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu markieren, auch ernst nimmt,
wenn man es auf die entsprechenden
Stellen beschränkt, wo es tatsächlich
zutrifft.
Wir haben immer gesagt - dazu stehe ich
ganz besonders -, dass diese Teile, wo
tatsächlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind und der Firma
bzw. der Stadt Innsbruck ein Schaden
entstehen könnte, selbstverständlich in
eine vertrauliche Sitzung gehören. Solche
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
werden von uns nie in irgendeiner Form
veröffentlicht oder weitererzählt. Dazu
stehen wir weiterhin.
Hinsichtlich des Casino-Werbefonds gibt
es einen Antrag des Kontrollausschusses,
der heute zur Beschlussfassung vorliegt.
Ich freue mich über die vorgezogene
Beantwortung, da die Rechtsform in dieser
Angelegenheit sehr wichtig ist. Dadurch
ergibt sich einiges an Sicherheit in der
Abwicklung und Kontrolle. Soweit ich das
erkennen kann, ist das die letzte große
Empfehlung der Kontrollabteilung, welcher
bisher nicht nachgekommen worden ist.
Wir haben diese Einstellung in einem
Schreiben vor Weihnachten noch einmal
bekräftigt. Es ist natürlich schwierig, wenn
in dieser letzten Sitzung ein Antrag von
der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) kommt, dass der Follow-up-Bericht ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis ist, obwohl die Informationen fast
ausschließlich in der Öffentlichkeit waren.
Der Geschäftsführer der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) wurde im
Kontrollausschuss befragt, wieso der
Kontrollbericht ein Betriebsgeheimnis ist,
da er ja bereits im Gemeinderat öffentlich
erörtert wurde. In der Debatte hat sich
dann herausgestellt, dass er gar nicht
Im Follow-up-Bericht steht bei den
Empfehlungen entweder "wurde entsprochen", "wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen", "wurde teilweise" oder
"wird in Zukunft entsprochen werden". Es
ist sehr auffällig, wenn bei den einzelnen
Empfehlungen der Kommentar "wurde
nicht entsprochen" steht. Das ist sozusagen die härteste Feststellung, welche die
Kontrollabteilung im Follow-up-Bericht
meiner Meinung nach treffen kann.
GR-Sitzung 26.3.2009
Das ist beim Verbandsgebäude des Tiroler
Landesschwimmverbandes passiert. Hier
schlagen sich die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) und teilweise