Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.32
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 171 -
18.
III 9570/2008
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B8/1,
Mühlau, Bereich zwischen Oberkoflerweg, Josef-Schraffl-Straße,
Adolf-Kolping-Weg bis Holzgasse Nr. 3 und Anton-RauchStraße, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind sechs Stellungnahmen eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem
Akt bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
im Wesentlichen gegen Straßen-, Bauflucht- und Baugrenzlinien sowie Dichteund Höhenfestlegungen. Die Stellungnahmen wurden im Bericht der Mag.Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten.
Den Stellungnahmen kann in einem
zweiten Entwurf zum Teil entsprochen
werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ,
2 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
12.3.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B8/1,
Mühlau, Bereich zwischen Oberkoflerweg,
Josef-Schraffl-Straße, Adolf-Kolping-Weg
bis Holzgasse Nr. 3 und Anton-RauchStraße, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
2. Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
19.
III 16070/2008
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ - F11, Mühlau, Bereich zwischen KG-Grenze Hötting - Mühlau am Tuftbach, KGGrenze Mühlau - Arzl südlich des
Siedlungsgebietes Hungerburg
und westlich des Siedlungsgebietes Arzl, Arzler Straße Richtung Westen bis Mühlauer Bach
und südlich entlang des Inn (als
teilweise oder gänzliche Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. MÜ - F1, Zeichn. Nr. 3559;
Nr. MÜ - F2, Zeichn. Nr. 3597;
Nr. MÜ - F4, Zeichn. Nr. 3676;
Nr. MÜ - F7, Zeichn. Nr. 3821;
Nr. 80/hj, Zeichn. Nr. 3124;
Nr. 80/gs, Zeichn. Nr. 2944;
Nr. HU - F1, Zeichn. Nr. 3699),
gemäß § 36 Abs. 1 und 2 sowie
§ 107 Abs. 3 TROG 2006,
2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind elf Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
bei.
Inhaltlich beziehen sich die Stellungnahmen auf unterschiedliche Widmungsthemen. Die Stellungnahmen wurden im
Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt
und im Bauausschuss beraten.
Den Stellungnahmen kann in einem
zweiten Entwurf zum Teil entsprochen
werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen 2 FPÖ und
2 FREI; 4 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
26.3.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ - F11, Mühlau,
Bereich zwischen KG-Grenze Hötting Mühlau am Tuftbach, KG-Grenze Mühlau Arzl südlich des Siedlungsgebietes
Hungerburg und westlich des Siedlungsgebietes Arzl, Arzler Straße Richtung
Westen bis Mühlauer Bach und südlich
entlang des Inn (als teilweise oder
gänzliche Änderung der Flächenwid-
GR-Sitzung 26.3.2009