Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.44
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28.
III 16069/2008
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. MÜ - Ö17, Mühlau,
Bereich nördlich Josef-SchrafflStraße Nr. 25 (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002, Zeichn.
Nr. 4000), gemäß § 32 TROG
2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
bei.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Stadtplanung, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend
festgestellt werden kann, dass die
eingebrachten Einwände keine neuen
Aspekte darstellen, die eine Abänderung
des vorliegenden Entwurfes bedingen
würden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei
Stimmenthaltung von StR Dipl.-HTLIng. Peer und GR Buchacher, 2 Stimmen;
gegen GR Mag. Fritz, 1 Stimme),
den Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. MÜ - Ö17,
Mühlau, Bereich nördlich Josef-SchrafflStraße Nr. 25 (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002,
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32 TROG
2006, zu beschließen.
in
a
GR Mag. Pitscheider: Ich melde für
meine gesamte Fraktion an, dass wir mit
Nein stimmen werden, da hier kein
öffentliches Interesse für die Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzepts
(ÖROKO) erkennbar ist.
Mehrheitsbeschluss (gegen 4 GRÜNE und
2 FREI; 6 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
12.3.2009 wird beschlossen.
GR-Sitzung 26.3.2009
29.
III 16983/2008
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. RE - Ö18, Reichenau, Bereich zwischen Sill und
Reichenauer Straße, westlich der
General-Eccher-Straße (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002,
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Sie liegt dem Akt bei.
Es wird formal sowohl auf die Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) als auch des Flächenwidmungsplanes Bezug genommen. Inhaltlich betrifft
die Stellungnahme das ÖROKO, wobei die
Ansicht vertreten wird, dass eine verpflichtende strategische Umweltprüfung durchzuführen sei.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Stadtplanung, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend
festgestellt werden kann, dass die
gegenständliche Änderung der Widmung
keine erheblichen Umweltauswirkungen
zur Folge hat und somit eine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltprüfung
nicht gegeben ist.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
12.3.2009:
Der Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. RE - Ö18,
Reichenau, Bereich zwischen Sill und
Reichenauer Straße, westlich der GeneralEccher-Straße (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO}
2002, Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006, wird beschlossen.