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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.50

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- 189 -

Weiters wird, wie bereits weiter oben von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer auf
diverse - gefährdete - Beziehungen
zwischen der Stadt Innsbruck und der
Agrargemeinschaft Igls hingewiesen?
"Einige konkrete Projekte können aufgrund
der Rechtssituation schon seit Sommer
2008 nicht entschieden bzw. erledigt
werden. Ein zweiter Hochwasserbehälter
wäre ebenso vorgesehen, wie ein
Kinderlift, ein Waldseilpark und der neue
Vertrag für die Benützung der Reitwege.
Weitere Ansinnen auf Benützung von
Grundfläche der Agrargemeinschaft
Waltinteressentschaft Igls wurden bereits
formuliert und werden in nächster Zeit
schriftlich an uns herangetragen."
Die Frau Bürgermeisterin möge daher
dazu folgende dringende Anfrage beantworten:
1.

Wie ist die Tatsache, dass ein/e
VertreterIn der Stadt Innsbruck das
Rechtsgutachten von RA Dr. Brugger
vom 2.8.2008, auf dessen Basis der
Stadtsenat am 13.8.2009 die anwaltliche Vertretung der Stadt durch RA
Dr. Brugger beschlossen hat, offenbar
VertreterInnen der Agrargemeinschaft
Igls zugespielt hat, rechtlich zu bewerten?
Schließlich handelt es sich bei diesem
Rechtsgutachten um eine Analyse der
Erfolgsaussichten und Prozessrisiken
in einem potentiellen Verfahren, welches offenbar einem der potentiellen
Verfahrensgegner in unverantwortlicher Art und Weise und wider die Interessen der Stadt Innsbruck zugespielt wurde.

2.

Ist Ihnen bekannt, von wem und wann
das genannte Rechtsgutachten
VertreterInnen der Agrargemeinschaft
Igls zugespielt wurde?

schaft Igls wird auf diverse Rechtsbeziehungen hingewiesen, in deren
Rahmen bestimmte Projekte aufgrund
der Rechtssituation seit Sommer
2008 nicht mehr entschieden bzw.
erledigt werden könnten.
Wie oben erwähnt wurden die
Agrargemeinschaften Vill und Igls im
August 2008 darauf hingewiesen,
keine Erlösverteilungen mehr vorzunehmen bzw. auch alle anderen
Rechtshandlungen zu unterlassen,
die eine Minderung des Vermögens
der Agrargemeinschaften zur Folge
haben könnten.
5.1 Welche vielfältigen Rechtsbeziehungen bestehen zwischen Agrargemeinschaft Igls und Stadt Innsbruck?
Bitte um Auflistung durch die Mag.Abt. I, Präsidialangelegenheiten.
5.2 Welche Projekte im Rahmen dieser
Rechtsbeziehungen liegen derzeit auf
Eis, weil ihre Umsetzung eine Erlösverteilung oder eine Minderung des
Vermögens der Agrargemeinschaft
darstellen würde? Bitte um Auflistung
durch die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten.
5.3 Warum können die vom Obmann der
Agrargemeinschaft Igls aufgezählten
Projekte "Hochwasserbehälter, Kinderlift, Waldseilpark, Vertrag über die
Reitwegenutzung usw." aufgrund der
Rechtssituation nicht entschieden
werden?
5.4 Hat diese Behauptung rechtliche
Hintergründe oder basiert diese lediglich auf einer Entscheidung in den
Gremien der Agrargemeinschaft Igls?

3.

Wenn ja, welche Schritte werden Sie
gegen diese Person einleiten?

4.

Wenn nein, werden sie entsprechende Schritte gegen Unbekannt einleiten?

Die Stadt Innsbruck ist meinem
Wissen nach Mitglied der Agrargemeinschaft Igls. Gemäß Satzung der
Agrargemeinschaft Igls als Körperschaft öffentlichen Rechts verfügt diese so wie alle Agrargemeinschaften
über eine Vollversammlung, einen
Ausschuss und einen Obmann als
Organe der Agrargemeinschaft.

5.

Sowohl von Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer als auch von Seiten
des Obmannes der Agrargemein-

Laut § 6 der Satzung der Agrargemeinschaft Igls hat die Vollversammlung regelmäßig einmal im Jahr statt-

GR-Sitzung 26.3.2009

6.