Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.54

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- 193 -

-

aktuelle Beschlusslage auf Bundesoder Landesebene

-

aktuelle Vorgaben der Steuerungsgruppe an das Land Tirol, Abteilung
Verkehrsplanung, die Mag.-Abt. II,
Verkehrsplanung/Umwelt, ILF Beratende Ingenieure ZT GmbH und Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)

-

Präsentation des Planungsstandes
bzw. Schwierigkeiten verbunden mit
einer "Fragestunde" an die BeamtInnenschaft der Stadt Innsbruck und
dem Land Tirol sowie an die PlanerInnen der ILF Beratende Ingenieure
ZT GmbH

-

Stand der Installierung des Projektmanagements

-

Stand der Detail- bzw. Einreichplanung betreffend der Straßenbahnlinie 3 zum Linserareal

-

aktualisierter Umsetzungszeitplan, vor
allem auch hinsichtlich Eröffnung des
5. Gymnasiums am Linserareal

Zu dieser Gemeinderatssitzung sollen
daher folgende Personen als ReferentInnen und Auskunftspersonen geladen
werden:
-

MitarbeiterInnen des Landes Tirol,
Abteilung Verkehrsplanung, und die
Mag.-Abt. II, Verkehrsplanung/Umwelt

-

planende Ingenieure der ILF Beratende Ingenieure ZT GmbH

-

VertreterInnen der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB)

Neben den Mitgliedern der politischen
Steuerungsgruppe der Stadt Innsbruck
könnten auch jene des Landes Tirol
geladen werden.
Mag.a Schwarzl e. h.

GR-Sitzung 26.3.2009

32.3

I-OEF 47/2009
Installierung eines Beteiligungsausschusses (StRin
Mag.a Schwarzl)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
Der Gemeinderat spricht sich für die
Installierung eines Beteiligungsausschusses aus.
Dieser Beteiligungsausschuss ist regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in den
Gesellschaften und Vereinen mit einer
mindestens 25 %igen städtischen
Beteiligung zu informieren und vor den
Haupt- bzw. Generalversammlungen der
entsprechenden Unternehmungen und
Vereine vom/von der jeweiligen EigentümervertreterIn der Stadt Innsbruck zu
grundsätzlich strategischen Entscheidungen zu hören.
Mag.a Schwarzl e. h.
Das Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (IStR) stammt aus einer
Zeit, da es Ausgliederungen bzw. QuasiPrivatisierungen öffentlicher Dienstleistungen überhaupt nicht bzw. nur in stark
eingeschränktem Umfang gab. In der
damaligen Zeit gab es keine städtischen
Beteiligungen sondern "wirtschaftliche
Unternehmungen der Stadt", deren
Verhältnis zur Stadt in § 39 IStR ein
eigener Paragraph gewidmet ist, bzw. für
die gemäß § 30 (3) IStR eigene Verwaltungsausschüsse einzurichten waren.
Während infolge des Wandels vom
städtischen Unternehmen zur städtischen
Beteiligung an einer Aktiengesellschaft
oder einer GesmbH. im Rahmen der Mag.Abt. IV, Allgemeine Finanzverwaltung und
Beteiligungen, eine Beteiligungsverwaltung bzw. -management installiert wurde,
erfolgten auf politischer und auf Ebene
des Stadtrechts der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (IStR) keine, den neuen
Verhältnissen angepasste, Regelung der
demokratischen Rückbindung der
Beteiligungen an den Gemeinderat. Die
notwendige Demokratisierung grundsätzlicher strategischer Entscheidungen abseits
des operativen Geschäftes sowie die
laufende Information an den Gemeinderat
sind ungeregelt.