Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.94
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Textziffer
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Die Empfehlungen in den Berichten der Kontrollabteilung sind wie bei ähnlichen Einrichtungen der öffentlichen Kontrolle (Rechnungshof, Landesrechnungshöfe) nur beratender Natur. In diesem Zusammenhang hat allerdings der GR am 29.5.2002 (anlässlich der Behandlung des Follow up - Berichtes 2000/2001) den Grundsatzbeschluss gefasst, „dass Empfehlungen der Kontrollabteilung, die vom GR im Rahmen
der Behandlung der Berichte zustimmend zur Kenntnis genommen werden, als Beschlüsse des GR umzusetzen sind“. Die Ergebnisse des jeweilig durchgeführten Anhörungsverfahrens (z.B. begründete Einwendungen der geprüften Dienststelle, Anmerkungen der Kontrollabteilung hierzu) sind dabei zu berücksichtigen, da sie als Teil des
Berichtes vom GR in gleicher Weise wie die Empfehlung zur Kenntnis genommen
wurden.
3 Vorangegangene Follow up - Einschau 2007
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Diesem Bericht vorangegangen ist der Bericht über die Follow up - Einschau 2007
vom 7.2.2008, Zl. KA-00437/2008. In diesem Bericht wurde seinerzeit eine Empfehlung der Kontrollabteilung ausgewiesen, welcher nicht entsprochen worden ist. Diesen Umstand nahm der gemeinderätliche Kontrollausschuss in seiner Sitzung vom
19.2.2008 zum Anlass, folgenden Beschlussantrag an den Gemeinderat zu stellen:
„Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, bei jenen Empfehlungen, die mit ‚wurde nicht
entsprochen’ ausgewiesen sind (Follow up - Einschau 2007, Textziffer 25) die Gründe
der Nichtentsprechung zu erheben. Eine diesbezügliche Stellungnahme möge dem
Kontrollausschuss binnen vier Wochen zugewiesen werden.“
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Der GR nahm den vom Kontrollausschuss vorgelegten Bericht über die Follow up Einschau 2007 in seiner Sitzung vom 28.2.2008 vollinhaltlich zur Kenntnis, und beschloss einstimmig den o.a. Antrag.
In Bezug auf die betreffende Empfehlung wird auf die Ausführungen in Tz 13
verwiesen.
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Im Rahmen des letztjährigen Follow up - Berichtes ist von der Kontrollabteilung der
Stand zu 53 Empfehlungen abgefragt worden. Nach dem Ergebnis des Anhörungsverfahrens verblieben damals 14 offene Empfehlungen, zu denen nach entsprechender
sachlicher Auseinandersetzung angekündigt wurde, dass ihnen „in Zukunft entsprochen werde“ (11), „teilweise entsprochen wurde“ (2) bzw. „nicht entsprochen wurde“
(1). Für diese (offenen) Empfehlungen ist das Ergebnis der nunmehrigen Einschau
nachstehend aufgelistet.
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Bei der Prüfung der Betriebsmittelrücklage im Bericht über die Prüfung der Gebarung
und Jahresrechnung 2002 der Stadtgemeinde Innsbruck, Zl. KA-15/2003 vom
27.10.2003, stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese Rücklage im Jahr 2002 keine
Zuführung gem. § 66 Abs. 1 IStR erfahren hat. In Anbetracht der Tatsache, dass diese gem. § 65 lit. a zu bildende Rücklage nicht die vorgeschriebene Höhe erreicht hat,
regte die Kontrollabteilung an zu prüfen, ob eine gesetzlich zwingend zu bildende
Rücklage in diesem Ausmaß überhaupt zielführend ist bzw. eine Gesetzesänderung
angestrebt werden soll.
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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