Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.101
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Leistungsverrechnung zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und Gesellschaften, an denen die Stadtgemeinde
Innsbruck beteiligt ist, Zl. KA-11603/2006, wurde am 25.8.2006 fertig gestellt. In
Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hatte die Kontrollabteilung eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, deren Umsetzung bereits im Zuge des damaligen Anhörungsverfahrens zugesichert worden ist. Der Stand der Erledigung ist im
Rahmen dieser Follow up - Einschau 2008 neuerlich hinterfragt worden.
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Ausgehend von den einschlägigen Unterlagen aus den Jahren 2005 sowie 2006 und
in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Sachbearbeitern wurden damals im Rahmen
dieser Kurzeinschau speziell die Fragen geklärt, ob
für die Leistungserbringung eine Leistungs- oder Rahmenvereinbarung
bzw. ein Leistungs-/Preiskatalog bestehen,
die Abrechnung der erbrachten Leistungen auf gültigen und in den städt.
Gremien beschlossenen Preisen oder Tarifordnungen basieren,
die Preise, Tarife und Stundensätze einheitlich an die stadteigenen Gesellschaften verrechnet werden und ob
die in Rechnung gestellten Entgelte kalkuliert und erforderlichenfalls entsprechend valorisiert worden sind?
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Im Zuge der Erhebungen in dieser Angelegenheit stellte die Kontrollabteilung verschiedene Defizite fest und empfahl primär generell, für jedes Amt/Referat zu erheben, welche verrechenbaren Leistungen an ausgelagerte städt. Betriebe erbracht
werden (können). Darüber hinaus erschien es der Kontrollabteilung als sehr wesentlich, dass die so ermittelten konkreten Leistungen in Leistungs- oder Preiskatalogen
bzw. Leistungs-/Rahmenvereinbarungen zusammengefasst und damit transparent
den Kunden angeboten werden.
Die Kontrollabteilung empfahl weiters, auf Basis der angeregten Leistungskataloge
bzw. Leistungs- und Rahmenvereinbarungen Preislisten zu erstellen und diese in jedem Fall dem StS zur Kenntnis zu bringen.
Nach Meinung der Kontrollabteilung sollten die Preislisten derart abgestimmt werden,
dass künftig für nachweislich dieselbe Leistung auch derselbe Preis verlangt wird.
Grundsätzlich und abschließend vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass eine
Kalkulation der verrechenbaren Entgelte in jedem Fall durchzuführen sei. Dabei sollte
auch die städt. KORE herangezogen werden, wobei allerdings im Vorfeld generell
festzulegen wäre, ob neben den direkt zuordenbaren Kosten auch alle indirekten Kosten („Overheadkosten“) mit Hilfe von Umlage- oder Verteilungsschlüsseln (bspw.
nach Stunden, Fallzahlen u.a.m.) umgelegt und Gewinnaufschläge kalkuliert werden
sollten. Auf der Basis solcherart ermittelter Preise wäre auch die Beurteilung des
Kostendeckungsgrades einer Leistung möglich. Aufbauend auf diesen Daten sollte
schließlich ein Preis je nach Angebot und Nachfrage bzw. Beobachtung der Marktsituation konkret festgesetzt oder im Bedarfsfall valorisiert werden. Die Kontrollabteilung
betonte an dieser Stelle, dass die Preiskalkulation in Anlehnung an die KORE nur eine
reine Entscheidungshilfe für die marktpolitisch festzusetzenden Entgelte darstellen
könne und verkannte in diesem Zusammenhang auch nicht, dass die Höhe des Preises fiskalische Auswirkungen für den jeweiligen Leistungsempfänger hat. Nach
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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