Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.109
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Textziffer
für die Berechnung der für das Jahr 2007 fälligen Abschlagszahlungen dar. Die Prüfung zeigte weiters, dass, entgegen der Handhabung in den Vorjahren, das im Jahr
2006 von der IVB errechnete Guthaben bis zum Prüfungszeitpunkt (Juli 2007) nicht
mit den Abschlagszahlungen 2007 kompensiert worden ist. Aufgrund der angeführten
Feststellungen hat die Kontrollabteilung empfohlen, künftig erhöhtes Augenmerk auf
die Abrechnungsunterlagen bzw. Bemessungsgrundlagen zu legen und um die Rückerstattung bzw. Kompensation von Guthaben oder einer Nachzahlung bemüht zu
sein.
In ihrer Stellungnahmen teilte die MA III mit, dass bei der Erstellung eines neuen
Nahverkehrsdienstleistungs- und Finanzierungsvertrages evtl. generell zu hinterfragen
wäre, ob der ggst. Vertrag noch zeitgemäß ist. Außerdem berichtete die MA III, dass
ein derartiger Antrag beim Leiter der zuständigen Projektgruppe bereits eingebracht
wurde. Die MA IV hat diesbezüglich dargelegt, dass im Zuge des Neuabschlusses des
Nahverkehrsdienstleitungs- und -finanzierungsvertrages, der ab 1.1.2008 gelten soll,
dieses Problem mitbehandelt werden wird.“
Im Rahmen der Follow up - Einschau 2007 gab die MA IV bekannt, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit dem „IVB-Durchtarifierungsverlust“ nach Beschluss des
neuen ÖPNV-Vertrages 2008 – 2015 nicht mehr separat, sondern mit der laufenden
Transferzahlung zur Abdeckung des Betriebsabganges gemeinsam verrechnet werden. Diese Verrechnung ist jedoch erst im Voranschlag 2009 ersichtlich, da der neue
Vertrag erst im Jänner 2008 beschlossen werden soll. Darüber hinaus setzte die
MA IV die Kontrollabteilung in Kenntnis, dass das von der IVB errechnete Guthaben
aus dem Jahr 2006 im Wirtschaftsjahr 2008 berücksichtigt worden ist. Nach Erhalt
oben dargelegter Stellungnahme der MA IV forderte die Kontrollabteilung beim zuständigen Sachbearbeiter den entsprechenden Nachweis bzw. Beleg an, aus welchem
die Höhe des in Abzug gebrachten Guthabens hervorgeht. Daraufhin teilte dieser mit,
dass von der Stadt Innsbruck bis zum Prüfungszeitpunkt (Jänner 2008) noch keine
Abschlagszahlung für das Jahr 2008 geleistet wurde und somit die Kompensation
„doch“ noch nicht erfolgt ist.
Diesbezüglich hat die MA IV in ihrer Stellungnahme zur Follow up - Einschau 2008
dokumentiert, dass das Guthaben aus der Abrechnung 2006 nach Rücksprache mit
der IVB erst im Jahr 2009 abgewickelt werden wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Vorschreibung und Einhebung
der Vergnügungssteuer, Zl. KA-13376/2007, wurde am 2.11.2007 fertig gestellt. In
Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hatte die Kontrollabteilung eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, deren Umsetzung bereits im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens erledigt bzw. zugesichert worden ist. Der Stand einer
Erledigung ist offen geblieben und im Rahmen dieser Follow up - Einschau 2008 neuerlich hinterfragt worden.
Die Gemeinden waren nach den Bestimmungen des FAG 2005 befugt, durch Beschluss der Gemeindevertretung u.a. Lustbarkeitsabgaben (Vergnügungssteuern)
vorbehaltlich weiter gehender Ermächtigung durch die Landesgesetzgebung
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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