Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.113

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35

1/031010-728600
Stadtplanung
Gestaltungsbeirat

Voranschlag
(in €)

Jahr

Rechnung
(in €)

Abweichungen
plus/minus

Prozente

(in €)

2003

100.000,00

0,00

-100.000,00

-100,00 %

2004

120.000,00

0,00

-120.000,00

-100,00 %

2005

80.000,00

5.781,30

-74.218,70

-92,77 %

2006

80.000,00

9.372,71

-70.627,29

-88,28 %

60.000,00

1.512,00

-58.488,00

-97,48 %

60.000,00

1.200,00

-58.800,00

-98,00 %

2007
2008
2009

*)

85.000,00

*) vorläufige Werte zum Stichtag 20.2.2009

Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates wurde im Jahr
2003 mit der Novellierung des Gesetzes über den Schutz des Stadtkern- und Ortsbildes geschaffen. Da die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in Innsbruck das fachlich seit Jahren angestrebte Ziel war, wurde der Stadtsenat mit diesem Thema befasst, ein befürwortender Grundsatzbeschluss konnte jedoch nicht herbeigeführt werden. Ab dem Jahr 2005 wurde dann ein Teil der veranschlagten Mittel für den von der
Stadt Salzburg für das Projekt Kaufhaus-Tirol „ausgeliehenen“ Gestaltungsbeirat herangezogen.
Auf Grund einer Empfehlung der Kontrollabteilung in ihrem Bericht über die Prüfung
der Gebarung und Jahresrechnung 2005 bezüglich der erheblichen Unterschreitungen
auf dieser Voranschlagspost ist der betreffende Ansatz im Voranschlag für das Jahr
2007 um 25 % reduziert worden.
Im Rahmen der Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2007 griff die Kontrollabteilung das Thema Gestaltungsbeirat erneut auf und erhielt vom zuständigen Referenten die Auskunft, dass geplant sei, im Herbst des Jahres 2008 bei der Stadt
Salzburg Detailinformationen über den dort bereits eingerichteten Gestaltungsbeirat
einzuholen. In der Folge sei vorgesehen, eventuell noch im Jahr 2008, spätestens
jedoch bis zum Frühjahr 2009, den erforderlichen StS-Beschluss herbeizuführen. Für
den Voranschlag 2009 seien ca. 50 % der geschätzten Gesamtkosten angemeldet
worden.
Die Kontrollabteilung empfahl, Überlegungen hinsichtlich des weiteren Bedarfes dieser Voranschlagspost anzustellen, falls im Jahr 2009 erneut kein diesbezüglicher Beschluss im StS herbeigeführt werden könne. In der damaligen Stellungnahme stimmte
das Amt für Stadtplanung der Ansicht der Kontrollabteilung zu.
Zur Nachfrage der Kontrollabteilung anlässlich der aktuellen Follow up - Einschau zum
nunmehrigen Stand der Angelegenheit informierte das Amt für Stadtplanung, dass

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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