Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.118
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Textziffer
Im Rahmen der damaligen Stellungnahme teilte die Abteilungsleitung der MA III mit,
dass die gegenständliche Vp. im Voranschlag für das Rechnungsjahr 2009 der
Anordnungsberechtigung 3700 (Grünanlagen, Friedhöfe) zugeordnet worden sei. Weiters seien im Rahmen der Budgetverhandlungen für das Rechnungsjahr 2009 vom
Vorstand des künftig zuständigen Amtes Mittel in der Höhe von € 120.000,00 angemeldet worden.
Die Einsichtnahme der Kontrollabteilung in den Voranschlag 2009 bestätigte sowohl
die Zuordnung dieser Post zur Anordnungsberechtigung 3700 (Grünanlagen, Friedhöfe) als auch die angekündigte Erhöhung der Budgetmittel auf € 120.000,00.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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In Verbindung mit der Behandlung des Personalaufwandes hat die Kontrollabteilung
beim Kapitel „Nebengebühren und Zulagen“ stichprobenartig in die unter der Lohnart
753 – Außendienstzulage zur Auszahlung gelangten Entgelte Einsicht genommen. Resümierend zu diesem Kapitel wurde bemerkt, dass die der Gewährung der Außendienstzulage zugrunde gelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Einführung wohl zutreffend gewesen sein mögen, aus heutiger Sicht aber nicht mehr zeitgemäß erscheinen
und von den Zulagenbeziehern zum Teil auch nicht erfüllt werden. Es wurde deshalb
empfohlen, die Beibehaltung der Zulage in der jetzigen Form zu überdenken. Zumindest aber hielt die Kontrollabteilung eine inhaltliche Überarbeitung bzw. Neufestlegung der Rahmenbedingungen für den Erhalt der Außendienstzulage für erforderlich.
Als Reaktion im Anhörungsverfahren hat das geprüfte Amt für Personalwesen mitgeteilt, dass es die Anregung der Kontrollabteilung aufgreifen und die Beibehaltung der
Außendienstzulage in der jetzigen Form überdenken werde. Die Notwendigkeit einer
inhaltlichen Überarbeitung wurde anerkannt und spätestens im Rahmen der beabsichtigten Neuregelung der Nebengebühren in Angriff genommen werden.
In der Stellungnahme zum Follow up 2008 hat das Amt für Personalwesen bekannt
gegeben, dass die Empfehlung noch nicht umgesetzt worden ist, weil das Projekt
„Neuregelung der Nebengebühren“ noch nicht gestartet worden sei. Das Amt für Personalwesen habe die Sache aber in Evidenz.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Die Kontrollabteilung führte anlässlich der Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung
2007 der Stadtgemeinde Innsbruck eine Kennzahlenanalyse auf Basis des Rechnungsquerschnitts des Jahres 2007 durch.
In diesem Zusammenhang bemerkte die Kontrollabteilung, dass der Rechnungsquerschnitt gem. § 17 Abs. 1 Z 2 VRV i.d.g.F. zwar als „Beilage zum Rechnungsabschluss“
definiert, dieser jedoch ebenso wie die in § 17 Abs. 1 Z 1 VRV geforderte
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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