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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.120

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43

Im Zuge der Prüfung der voranschlagsunwirksamen Gebarung hat die Kontrollabteilung bei den Verwahrgeldern auf der Vp. 9(0)/368400/50 – „Bezirks- und
Gemeindeverwaltung, Neuaufforstungen (Forstgesetz 1975, § 18 Abs. 3)“ einen Kassenrest von € 54.162,00 näher untersucht.
Der Kassenrest setzte sich aus zwei Beträgen zusammen, die zwei Rodungswerbern
im Zusammenhang mit der Erteilung einer Rodungsbewilligung als Ausgleich für eine
Ersatzaufforstung gem. § 18 Abs. 3 Forstgesetz 1975 mittels Bescheiden vorgeschrieben worden sind. Eine der seinerzeit ausstehenden Vorschreibungen ist im Juli 2008
beglichen worden.
Offen blieb der Betrag über € 50.985,00 des zweiten Rodungswerbers. Auf die diesbezügliche Nachfrage der Kontrollabteilung erklärte damals der zuständige Sachbearbeiter des Amtes für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, dass der betreffende Rodungswerber am 19.12.2007 schriftlich um die Möglichkeit gebeten habe,
die vorgeschriebene Gebühr in Teilbeträgen begleichen zu können.
Dieses Ersuchen wurde seitens des Amtes für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung mit Schreiben vom 2.1.2008 an das Finanzamt Innsbruck mit der Begründung weitergeleitet, dass es sich bei der vorgeschriebenen Rodungsabgabe um eine
ausschließliche zweckgebundene Bundesabgabe handeln würde und nach do. Auffassung eine Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde für die Gewährung einer Zahlungserleichterung nicht gegeben sei.
Da bis zum damaligen Prüfungszeitpunkt seitens des Finanzamtes Innsbruck noch
keine Reaktion erfolgt war, empfahl die Kontrollabteilung der zuständigen städtischen
Dienststelle, nachdrücklich die Erledigung dieser Angelegenheit zu urgieren.
Auf die erneute Anfrage der Kontrollabteilung im Rahmen der diesjährigen Follow up Einschau wurde vom Amt für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass der offene Betrag von € 50.985,00 am 29.12.2008 vom betreffenden Rodungswerber zur Einzahlung gebracht worden sei. Als Nachweis der Erledigung war
das entsprechende Kontoblatt der MA IV/Rechnungswesen beigeschlossen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

5 Berichte über die Laufende Gebarungsüberwachung/Belegkontrollen
5.1 Bericht über die Belegkontrollen der
Stadtgemeinde Innsbruck I. Quartal 2008
44

Der Bericht über die Belegkontrollen des I. Quartals 2008 wurde am 16.5.2008,
Zl. KA-03462/2008, fertig gestellt. Aus diesem Bericht wurde die folgende Empfehlung einer Nachschau unterzogen.

45

Bei der Prüfung von zwei Auszahlungsanordnungen betreffend das Honorar von zwei
Kursleiterinnen im Zusammenhang mit dem Semesterprogramm des Innsbrucker
Ferienzuges wurde festgestellt, dass zwar einer der beiden Rechnungen eine

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

28