Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.124

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Innsbruck über Antrag des Kulturausschusses am 11.12.2008 einen diesbezüglichen
Beschluss gefasst hat und die Auszahlung der Mietrefundierung 2. Halbjahr 2008 erst
nach dieser Beschlussfassung erfolgt ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Hinblick auf die Aktenverwaltung hielt die Kontrollabteilung fest, dass im Amt für
Kultur, wie in der städt. Subventionsordnung vorgesehen, Subventionsfälle bis
€ 1.000,00 sofort und Subventionsgewährungen über € 1.000,00 erst mit Vorliegen
einer Subventionsabrechnung als erledigt angesehen und in weiterer Folge abgelegt
werden. Fehlt der Verwendungsnachweis, wird der entsprechende Subventionsakt im
Amt für Kultur bis zur Beibringung der erforderlichen Abrechnungsunterlagen, spätestens jedoch bis 31.3. des folgenden Kalenderjahres, auf Termin gelegt.
Die Kontrollabteilung nahm diesen Sachverhalt zum Anlass stichprobenartig zu überprüfen, ob die im Jahr 2007 ausbezahlten Förderungen über € 1.000,00 fristgerecht
bis 31.3.2008 nachgewiesen bzw. abgerechnet worden sind. In diesem Zusammenhang war auffällig, dass der Großteil der überprüften Fälle zum Prüfungszeitpunkt
(Anfang April 2008) diesbezüglich unerledigt, allerdings mit dem schriftlichen Vermerk
„Wiedervorlage 31.3.2008“, versehen worden war.
Die Kontrollabteilung verkannte nicht die Bemühungen der mit den Subventionsabrechnungen betrauten Sachbearbeiterin im Amt für Kultur, säumige SubventionsempfängerInnen schriftlich (erforderlichenfalls auch telefonisch) an ihre Verpflichtung zum Nachweis über die Verwendung der erhaltenen Mittel zu „erinnern“. Im
Sinne einer fristgerechten Subventionsabrechnung empfahl die Kontrollabteilung dennoch, allfällig erforderliche „Erinnerungsschreiben“ so frühzeitig zu terminisieren, dass
ein Abschluss des Subventionsaktes innerhalb der lt. Subventionsordnung vorgesehenen Frist möglich ist. In ihrer Stellungnahme zu dieser Feststellung betonte die damalige Leiterin des Amtes für Kultur, dass sie die Empfehlung der Kontrollabteilung aufgreifen und die FörderungsnehmerInnen künftig rechtzeitig auf ihre Verpflichtung
hinweisen werde.
Im Rahmen der aktuellen Follow up - Einschau 2008 legte das Amt für Kultur der
Kontrollabteilung ein neu konzipiertes Erinnerungsschreiben vor, das am 16.2.2009
an all jene SubventionsempfängerInnen ergehen wird, die erfahrungsgemäß dem
termingerechten Subventionsnachweis nicht nachkommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

53

In den aktuellen Förderungsvereinbarungen ist prinzipiell festgelegt worden, dass im
Jahr 2007 100 % und in den Jahren 2008 und 2009 jeweils 80 % der vom Gemeinderat beschlossenen Förderungen zur Verfügung gestellt werden. Gemäß dem Wortlaut
dieser Förderungsvereinbarungen ist eine allfällige Aufzahlung auf 100 % des im Jahr
2007 geleisteten Förderungsbetrages für die Jahre 2008 und 2009 möglich, jedoch
von der künftigen finanziellen Situation der Stadtgemeinde Innsbruck abhängig und
für diese Jahre neu zu verhandeln.

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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