Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.138

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Forstwirtschaft geführten Inventarverzeichnisse zu überarbeiten und mit dem Referat
Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen abzustimmen.
Im Rahmen des Follow up 2008 sind überarbeitete Inventarverzeichnisse vorgelegt
worden, so dass diese nunmehr aktuell sein sollten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

75

Anlässlich einer Einsichtnahme in den Pachtvertrag betreffend das Jagdgebiet „Höttinger Alpe“ hat die Kontrollabteilung empfohlen, die fehlende Niederschrift über das
dem Pächter der Jagd zu Beginn des Vertragsverhältnisses überlassenen Inventars
anzufertigen und gleichzeitig eine Regelung der Vorgangsweise hinsichtlich der vom
Pächter getätigten Investitionen bei Beendigung des Pachtverhältnisses vorzusehen.
Im Anhörungsverfahren wies das Amt für Land- und Forstwirtschaft darauf hin, dass
die angesprochene Vereinbarung mit dem Rechtsvertreter des Pächters ausformuliert
und auch einseitig unterschrieben worden sei. Die Unterschrift des Pächters sei seit
mehr als einem Jahr ausständig, der Inhalt der Vereinbarung aber schon mehrmals
vom Pächter bestätigt worden.
Zum nunmehrigen Stand der Angelegenheit hat das betroffene Amt für Land- und
Forstwirtschaft bekannt gegeben, dass das dem Pächter zu Beginn des Vertragsverhältnisses überlassene Inventar inzwischen zur Gänze ausgeschieden worden sei.
Gleichzeitig wurde eine mit dem Jagdpächter getroffene Ablösevereinbarung betreffend die von ihm in der gepachteten Jagdhütte getätigten Aufwendungen vorgelegt.
Diese Zusatzvereinbarung zum Jagdpachtvertrag sieht für den Fall, dass der Jagdpachtvertrag nach dessen Auslaufen nicht mehr verlängert wird eine wertgesicherte
Pauschalabfindung für die vorgenommenen Investitionen in Höhe von € 10.000,00
zzgl. USt. vor.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
In diesem Zusammenhang ist seitens der Kontrollabteilung zu bemerken, dass mit
dem Abschluss obiger Vereinbarung wohl der im damaligen Prüfbericht ausgesprochenen Empfehlung nachgekommen worden ist. Was jedoch den durch den Vorstand
des Amtes für Land- und Forstwirtschaft dem Jagdpächter vertraglich zugesicherten
Ablösebetrag anlangt, vertritt die Kontrollabteilung die Meinung, dass dies im Sinne
des § 28 IStR in den Obliegenheitsbereich des StS fällt. Ein entsprechender Beschluss
wäre aus Sicht der Kontrollabteilung nachzuholen.

76

Betreffend die im Bereich der Höttinger Alm gelegene „Jungschützenhütte“, welche
samt Kapelle seit 1985 dem Schützenbataillon Innsbruck im Wege eines Prekariums
überlassen ist, konnte die Kontrollabteilung keine Anerkennungszinszahlungen verifizieren. Die Kontrollabteilung hat daraufhin empfohlen, dem Schützenbataillon Innsbruck unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben (Verjährungsfristen) den

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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