Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.140
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Textziffer
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Weiters hat die Kontrollabteilung aufgezeigt, dass anlässlich der Vorschreibung der
Pachtzinse fallweise die Berechnung der Indexerhöhung nicht vertragskonform vorgenommen worden ist, weshalb empfohlen wurde, bei der Geltendmachung der
Wertsicherung darauf ein besonderes Augenmerk zu legen.
Die IISG sagte die Umsetzung dieser Empfehlung zu.
Eine diesbezügliche Rückfrage im Rahmen der aktuellen Follow up - Einschau hat
ergeben, dass lt. Auskunft der IISG die Indexberechnungen nunmehr strikt nach Vertragsregelung vorgenommen werden würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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In Verbindung mit einer Überprüfung betreffend die Einhaltung der in den Pachtverträgen festgelegten Zahlungsfristen hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass die
Begleichung des Pachtzinses durch den Pächter der Fronebenalm in der Vergangenheit äußerst schleppend erfolgte und auch zum Prüfungszeitpunkt beträchtliche Außenstände bestanden. Die Kontrollabteilung hat deshalb empfohlen, die Bemühungen
zur Überwachung der Einhaltung der Zahlungsfristen insofern noch zu verstärken, als
im Bedarfsfall nicht nur auf das vertraglich vorgesehene Kündigungsrecht des Verpächters hingewiesen, sondern bei wiederholter bzw. regelmäßiger Säumigkeit von
diesem auch Gebrauch gemacht wird.
Die IISG verwies in ihrer Stellungnahme darauf, dass ihr zwar die Überwachung der
Zahlungsfristen und –eingänge obliege, wobei die Fachdienststelle nach der zweiten
Mahnung informiert werde, die Wahrnehmung der Aufkündigung eines Pachtverhältnisses aber von der Fachabteilung kommen müsse.
Zum Follow up 2008 berichtete die IISG, dass sich die Zahlungsmoral des Pächters
nicht gebessert habe und er sich wieder im Zahlungsverzug befinde. Seit 25.11.2008
werde das Verfahren (Klage auf Geldleistung) durch eine Rechtsanwaltskanzlei wieder
fortgesetzt. Vom betriebenen Rückstand (€ 7.436,14) sei im Jänner 2009 ein Teilbetrag von € 1.688,96 eingegangen. Die Anregung einer allfälligen Vertragsaufkündigung müsse jedoch von der Fachabteilung kommen, welcher die Zahlungsschwierigkeiten mit dem Pächter bekannt seien.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
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Die Errichtung der Pachtverträge ist in der Vergangenheit von verschiedenen Stellen
(Amt für Land- und Forstwirtschaft, Rechtsabteilung der IISG) bewerkstelligt worden.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung hat die Kontrollabteilung eine einheitliche
Definierung diverser Vertragsinhalte wie steuerliche Hinweise zu den Pachtzinsbeträgen, Fälligkeitstermine, Hinterlegungsort für beizubringende Kautionen etc. empfohlen. Darüber hinaus sollte die Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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