Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.145

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aufgezeigt, dass die derzeit im Vorstand vertretene Mandatarin in der aktuellen vom
StS beschlossenen Liste betreffend die Entsendung von Vertretern(innen) der Stadt in
die diversen Vereins- und Gesellschaftsgremien (Entsendungs- und Mitgliedschaftsliste der LH Innsbruck) nicht aufscheint bzw. der Verein „Innsbrucker Weihnacht“ darin
nicht genannt ist.
Im Anhörungsverfahren gab der Obmann dazu bekannt, dass der Verein im Sinne
dieser Auffassung ein formelles Ansuchen an die Stadt Innsbruck zur Entsendung eines städt. Vertreters in den Vorstand und in die Generalversammlung stellen werde.
In der Zwischenzeit ist dieser Antrag gestellt und vom StS in seiner Sitzung vom
24.9.2008 angenommen worden. Als städt. Vertreterin in der Generalversammlung
und im Vorstand ist die u.a. für das Ressort Erziehung, Bildung und Gesellschaft sowie Kinder- und Jugendbetreuung zuständige Mandatarin namhaft gemacht worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zur Abwicklung der Geldgeschäfte hat der Verein „Innsbrucker Weihnacht“ bei einem
Bankinstitut ein Girokonto eingerichtet, über das alle Transaktionen unbar erledigt
wurden. Korrespondierend mit den Bewegungen auf dem Girokonto wurde vom Kassier als Nachweis der finanziellen Gebarung ein so genanntes „Einnahmen-AusgabenJournal“ in Form einer Excel-Tabelle geführt. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass es sich bei den gegenständlichen Journalen lediglich
um Aufzeichnungen sämtlicher Geldflüsse (Einnahmen und Ausgaben) während eines
Rechnungsjahres und nicht um eine Einnahmen- und Ausgabenrechung gem. VerG
handelt. Damit die Finanzlage des Vereins klar erkennbar ist, hat die Kontrollabteilung
empfohlen, die Einnahmen (Subventionen, Zinserträge, etc.) und Ausgaben (Mietaufwand, Honorare, Geldspesen, etc.) entsprechend den Ausführungen des VerG zu
kategorisieren und gegliedert darzustellen.
In seiner Stellungnahme zur Follow up - Einschau 2008 hat der Vereinsobmann mitgeteilt, dass die Einnahmen- und Ausgabenrechnung des Vereines ab dem Rechnungsjahr 2007 nunmehr in detaillierter Form geführt wird. Als Nachweis sind die
Einnahmen- und Ausgabenrechnung des Jahres 2007 sowie für das erste Halbjahr
2008 der Stellungnahme beigeschlossen worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

90

Die Pflicht zur Rechnungslegung (Führung laufender Aufzeichnungen, Erstellung einer
Einnahme und Ausgabenrechnung und Vermögensübersicht) dient dem Vorstand
(Leitungsorgan) nicht nur zur effektiven Selbstinformation und Selbstkontrolle
sondern unterstützt diesen auch bei der Erfüllung seiner Aufgabe. Außerdem sollte im
Verein festgestellt werden können, welche finanziellen Mittel zur Erfüllung des Vereinszwecks zur Verfügung stehen und ob der Mitteleinsatz wirtschaftlich, zweckmäßig
und sparsam erfolgte. In Anbetracht der dargelegten Erläuterungen empfahl die

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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