Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.149

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8 Unternehmungen
8.1 Bericht über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2005
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
97

Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
und der Jahresrechnung 2005 der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG, Zl.
KA-01179/2007, wurde am 12.6.2007 fertig gestellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hatte die Kontrollabteilung verschiedene Maßnahmen
empfohlen, deren Umsetzung bereits im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens erledigt bzw. zugesichert worden ist. Der Stand einer offen gebliebenen Anregung ist im Rahmen dieser Follow up - Einschau 2008 neuerlich hinterfragt worden.

98

Die Kontrollabteilung hielt zur Tarifgestion damals generell fest, dass die Tarifgestaltung im Bereich des Krematoriums Innsbruck in der Vergangenheit äußerst gewissenhaft auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsanalyse und in Anlehnung an Modellrechnungen
unter Bedachtnahme auf kosten- und erlösseitige Faktoren sowie die Markt- bzw.
Konkurrenzsituation samt Erfahrungswerten vergleichbarer Krematorien vollzogen
worden ist.
Die Kontrollabteilung vertrat in diesem Zusammenhang allerdings auch die grundsätzliche Meinung, dass eine Kalkulation – in diesem Fall wohl eine „Nach- oder Kontrollkalkulation“ – der verrechenbaren Entgelte im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung der IKB AG durchgeführt werden sollte, insbesondere um den Kostendeckungsgrad der Leistungen des Krematoriums exakt beurteilen zu können. Die Kontrollabteilung betonte an dieser Stelle, dass die Preiskalkulation in Anlehnung an die
Kosten- und Leistungsrechnung nur eine reine Entscheidungshilfe für die marktpolitisch festzusetzenden Tarife darstellen könne und verkannte vor allem auch nicht,
dass die Höhe des verrechenbaren Kremationstarifes maßgeblich von der Tatsache
beeinflusst wird, dass eine Bestattungsgesellschaft im Tiroler Unterland das Interesse
und Bestreben hat, ein eigenes Krematorium zu errichten bzw. mittlerweile schon betreibt.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren trat die IKB AG der Empfehlung der Kontrollabteilung bei, eine Kalkulation der verrechenbaren Entgelte auch im Bereich des Krematoriums im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung der IKB AG durchzuführen.
Darüber hinaus wurde erklärt, dass seit jeher zur Bestimmung des Kostendeckungsgrades und zur Preiskalkulation in den einzelnen Geschäftsbereichen eine Vollkostenkalkulation durchgeführt werde. Ausgenommen wären die strukturdefizitären Bereiche, zu denen der Bereich Bäder und Saunen und ursprünglich auch das Krematorium
gezählt haben. Beim Krematorium konnte allerdings in der Zwischenzeit eine Kostendeckung erreicht werden.
Zudem wurde von der Geschäftsbereichsleitung Infrastruktur in der IKB AG zugesichert, dass zeitgerecht vor der Tariffestsetzung für das Geschäftsjahr 2008 eine Vollkostenkalkulation - insbesondere des Kremierungstarifes – veranlasst werde. Allerdings wurde auch darauf verwiesen, dass, wie seitens der Kontrollabteilung angemerkt, diese Kalkulation lediglich als Orientierung für die Tariffestsetzung dienen
könne, da der bestehende Kremierungstarif wesentlich von den Marktgegebenheiten

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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