Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.160
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Textziffer
Meinung der Kontrollabteilung eine entsprechende Information im ISD-Aufsichtsrat
geboten gewesen, welche gem. Mitteilung des Geschäftsführers nicht erfolgt ist.
Bereits in der Aufsichtsratssitzung der Muttergesellschaft vom 7.7.2004 machte die
Wirtschaftsprüferin im Zuge der Behandlung des Jahresabschlusses 2003 der ISDGastro darauf aufmerksam, dass der damalige Verlust auf neue Rechnung vorgetragen worden ist. Würde es im Bereich der ISD-Gastro weitere Verluste geben, würde
zu überlegen sein, wie man das Eigenkapital fixiere. Fakt ist, dass auch im Wirtschaftsjahr 2004 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 4.686,04 ausgewiesen werden
musste.
Die Kontrollabteilung hielt an dieser Stelle fest, dass lediglich durch die im Zusammenhang mit den Schüleressen vorgenommenen „Bonusgutschriften“ der Ausweis
von Jahresüberschüssen in den Geschäftsjahren 2005 und 2006 erreicht werden
konnte. Ohne diese Gutschriften wäre bereits im Wirtschaftsjahr 2005 ein negatives
Eigenkapital auszuweisen gewesen. Nachdem die damalige Schuldentilgungsdauer
mit ca. 30 Jahren deutlich über der im Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)
vorgesehenen Marke von 15 Jahren lag, hätte zu diesem Zeitpunkt bereits Reorganisationsbedarf bestanden.
Die Kontrollabteilung verkannte in diesem Zusammenhang nicht die Bemühungen der
Muttergesellschaft, die ISD-Gastro mit einer ausreichenden Kapitaldecke auszustatten. Sollten jedoch künftig kapitalerhöhende Maßnahmen notwendig werden, empfahl
die Kontrollabteilung im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit diese als Gesellschafterzuschüsse abzuwickeln, zumal die ISD als Muttergesellschaft im Rahmen
des Gesellschaftsvertrages ohnehin eine Nachschusspflicht trifft.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up - Einschau 2008 erklärte die Geschäftsführung
der ISD-Gastro in diesem Zusammenhang, dass diese Anregung der Kontrollabteilung
insoweit umgesetzt worden sei, als das Stammkapital im Jahr 2008 von € 35.000,00
auf € 150.000,00 erhöht worden ist. Dies habe auch der Empfehlung der Wirtschaftsprüferin entsprochen. Ein diesbezüglicher Beschluss des Firmenbuchgerichtes über
diese Kapitalerhöhung um € 115.000,00 ist der Kontrollabteilung in Kopie vorgelegt
worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die eigentliche Leistungserbringung der Versorgung der städt. Kindergärten, Schülerhorte und Schulen mit Mittagsmahlzeiten erfolgt nicht in der ISD-Gastro, sondern in
der ISD als Muttergesellschaft. Das zur Leistungserstellung notwendige Personal
sowie die notwendigen Räumlichkeiten und Geräte sind somit der ISD zuzuschreiben.
Die ISD stellt für die erbrachten Leistungen eine Honorarnote an die ISD-Gastro. Die
Verrechnung an die Stadtgemeinde Innsbruck erfolgt durch Rechnungslegung seitens
der ISD-Gastro. Kurzum verrechnet die ISD-Gastro die für den Leistungszukauf (von
der ISD als Muttergesellschaft) aufgewendeten Beträge unter Berücksichtigung der
anfallenden Aufwendungen für die Essensauslieferung an die Stadtgemeinde Innsbruck weiter.
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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