Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.163
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Taxiunternehmen eine Preiserhöhung für das Schuljahr 2006/2007 (ab September
2006) auf € 0,55 exkl. USt. pro ausgeliefertes Essen. Da das ISD-Gastro-Budget 2006
grundsätzlich keinen diesbezüglichen Spielraum vorsah, einigte man sich im mündlichen Verhandlungswege auf eine etappenweise Preiserhöhung, indem ab dem
1.9.2006 ein Preis in Höhe von € 0,50 exkl. USt. und ab dem 1.1.2007 ein Preis in
Höhe von € 0,55 exkl. USt. verrechnet wurde. Das Taxiunternehmen bestätigte mit
Schreiben vom 3.9.2006 (an die ISD-Gastro) die Preiserhöhung auf € 0,50 exkl. USt.
ab 1.9.2006.
Für die Auslieferungen betreffend den Abholungsort Wohnheim Hötting wurde ein
Preis in Höhe von € 0,60 exkl. USt. verrechnet. Diesem Preis geht ein schriftliches
Angebot des Taxiunternehmens (gerichtet an die ISD) voraus. Die konkrete Beauftragung (durch die ISD) erfolgte mit Schreiben vom 5.10.2006.
Eine Überprüfung der monatlichen Rechnungen des Taxiunternehmens an die ISDGastro ergab keinen Anlass für etwaige Beanstandungen.
Im Hinblick auf die bestehenden Liefervereinbarungen (auf Basis von Angebot und
Annahme) merkte die Kontrollabteilung kritisch an, dass diese allesamt zwischen dem
Taxiunternehmen und der ISD als Muttergesellschaft zustande gekommen sind. Auch
die Erweiterung der Liefervereinbarung im Zusammenhang mit dem neuen
Abholungsort Wohnheim Hötting wurde zwischen dem Taxiunternehmen und der ISD
vorgenommen. Die gesamte Rechnungslegung des Jahres 2006 erfolgte jedoch an
die ISD-Gastro.
Aufgrund der strengen Auflagen der Finanzbehörden zur Gemeinnützigkeit empfahl
die Kontrollabteilung, die bestehenden Liefervereinbarungen auf eine vertragliche
Basis zwischen dem Taxiunternehmen und der ISD-Gastro als Vertragspartner zu
stellen. In Verbindung damit war es aus Sicht der Kontrollabteilung aufgrund des
finanziellen und inhaltlichen Umfanges der bestehenden Lieferverpflichtungen
(unterschiedliche Preise, Abholungsorte usw.) ratsam, die wesentlichen Punkte in
einer schriftlichen Vereinbarung (Vertrag) festzuhalten. In dieser Vereinbarung sollten
sodann auch Bereiche wie Kündigungsfristen, Preisanpassungsmodalitäten usw.
Berücksichtigung finden.
Im Anhörungsverfahren zur aktuellen Follow up - Einschau 2008 bestätigte die
Geschäftsführung der ISD-Gastro, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung
hinsichtlich vertraglicher Regelung zwischen dem Transportunternehmen und der
ISD-Gastro (nunmehr wieder ISD) umgesetzt werden wird. Es werde jedoch hiezu ein
kaufmännisch günstigerer Zeitpunkt abgewartet, da noch eine preisliche Divergenz
bezüglich der Transportkosten für das Wohnheim Reichenau und das Wohnheim
Hötting bestehe. Der Transportunternehmer habe vor einiger Zeit angekündigt, den
günstigeren Satz des Wohnheimes Reichenau auf das Niveau des Wohnheimes
Hötting anheben zu wollen, hat dies jedoch bis dato nicht getan. Daher werde bis zur
erwarteten Anpassung zugewartet, um den Vorgang der Preiserhöhung nicht seitens
der ISD-Gastro zu initialisieren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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