Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.165
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Textziffer
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Im Zusammenhang mit der Prüfung des ÖPNV-Vertrages, insbesondere der Verifizierung der Kostenkalkulationen für die Bestellung der zusätzlichen Leistungen 2008
stellte die Kontrollabteilung Abweichungen in den zusätzlich anfallenden Kilometern
und Personalstunden fest und ergaben sich speziell bei den Linien T und Nightliner
neu betragliche Unterschiede zu Lasten der Stadtgemeinde Innsbruck.
Dazu bemerkte die Kontrollabteilung ergänzend, dass dem Entwurf der Geschäftsordnung der ÖPNV-Steuerungsgruppe in § 6 (Aufgaben der Steuerungsgruppe) Abs. 3
Pkt. 3.1 (Leistungsausweitungen – Bestellerprinzip) u.a. folgender Passus zu entnehmen war:
Die Aufgaben der Steuerungsgruppe liegen darin:
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den durch zusätzlich erforderliche Verkehrsleistungen „für die IVB entstehenden Mehraufwand möglichst detailliert und nachvollziehbar zu ermitteln (z.B.
Kalkulationsblatt mit allen relevanten Kosten- und Leistungsdaten) und zu
prüfen;
einen entsprechenden Abgeltungsantrag (der sowohl die geschätzten Aufwände, als auch die zu erwartenden Erlöse berücksichtigt) an die Stadt vorzubereiten;
im Sinne einer rollierenden Abrechnung, das Mengenmodell sowie die Abrechnungsansätze periodisch (z.B. jedes Jahr) zu aktualisieren und den Abgeltungsbetrag bei deutlichen Soll-Ist-Abweichungen (z.B. +/- 10 %) zu modifizieren.“
In Anlehnung an diese vorgesehenen Aufgaben empfahl die Kontrollabteilung, die
Auswirkungen der aufgetretenen Differenzen in den Kilometer- und Personalleistungen auf die Kostenkalkulationen in der Steuerungsgruppe zu diskutieren und über allfällige Anpassungen der vereinbarten Leistungsentgelte zu beraten. Durch eine nachträgliche Abrechnung bzw. Aktualisierung – wie im Entwurf der Geschäftsordnung der
Steuerungsgruppe vorgesehen – könnte somit auch eine exaktere Berücksichtigung
der durch die Leistungserweiterungen entstehenden Zusatzeinnahmen erfolgen.
Im Anhörungsverfahren dazu argumentierte die IVB, dass schon vor der Empfehlung
der Kontrollabteilung seitens der Geschäftsführung eine entsprechende Regelung in
der Steuerungsgruppe vorgeschlagen worden sei mit dem Ziel, generell alle zusätzlich
bestellten Leistungen der Steuerungsgruppe vorzulegen und nachzukalkulieren.
In der Stellungnahme zur aktuellen Follow up - Einschau erklärte die Geschäftsführung der IVB in dieser Angelegenheit, dass sich die ÖPNV-Steuerungsgruppe in ihrer
Sitzung am 4.11.2008 mit den Unterlagen zur Nachkalkulation befasst hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zuge der Prüfung des Personalaufwandes hat die Kontrollabteilung festgestellt,
dass die Bediensteten der IVB während der Arbeitszeit ihre privaten Kraftfahrzeuge
auf dem Firmengelände ohne Kostenbeitrag abstellen können und, obwohl sich der
Betriebsbahnhof der IVB im Angrenzungsbereich einer gebührenpflichtigen
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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