Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.69
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Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck hat in seiner Sitzung vom
28.2.2008 nachstehende Richtlinie zur
Förderung umweltfreundlicher und
erneuerbarer Energieträger Erdgas,
Solaranlagen beschlossen.
Bei Punkt 1.1 würde in der letzten Zeile
"Biomassen" entfallen.
Bei Punkt 1.2 würde in der vorletzten Zeile
"… CO2-neutrale Biomassenheizsystem,
sowie von …" entfallen.
GR Haller: Ich habe aber Folgendes im
Abänderungsantrag geschrieben:
"Biomasseheizungen sollten erst dann in
die Förderung aufgenommen werden,
wenn die Feinstaubemissionen der
Biomasseheizungen jener modernen
Gasheizungsanlagen entsprechen."
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist
jetzt nicht in den Förderungsrichtlinien
aufzunehmen. Es ist dies ein eigener
Antrag, über den man allenfalls getrennt
abstimmen könnte.
StRin Mag.a Schwarzl: Zur Geschäftsordnung! Dem Bürger ist es in der Förderungsrichtlinie egal, was wir im nächsten
Jahr vorhaben. GR Haller, wir sollten uns
nach der einjährigen Evaluierung ansehen, was alles in die Förderungsrichtlinien
gehört.
Man könnte jetzt differenzieren und sagen,
wir lassen große Biomasseanlagen, denn
es könnte ja sein, dass große Wohnanlagen mit Biomasse entstehen. Genauso
wie die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) für "Wohnen am Lohbach"
um zirka € 100.000,-- bei der Stadt
Innsbruck für die Solaranlage ansuchen
wird, könnte sie auch für eine Biomasseanlage ansuchen. Im Großformat schaut
das schon wieder anders aus.
Deshalb bin ich nicht glücklich, wenn wir
die "Biomasse" aus den Förderungsrichtlinien herausstreichen. Man sollte alles, bei
dem man jetzt sonst noch beschlussmäßig
herumdoktert, sammeln und bei der
Evaluierung am Jahresende dann im
Kombipack vorlegen.
GR Mag. Fritz: Abgesehen davon, dass in
der Präambel auch ein Unfug steht: "…
Zur Förderung umweltfreundlicher und
GR-Sitzung 28.2.2008
erneuerbarer Energieträger Erdgas und
Solaranlagen". Erdgas ist kein erneuerbarer Energieträger. Wir meinen halt, dass
das eine umweltfreundlich und das andere
erneuerbar ist.
Ich würde folgenden Vorschlag machen:
Den Satz, den GR Haller jetzt am Schluss
gesagt hat, in die Präambel aufzunehmen.
Die Präambel ist eine Absichtserklärung.
Die Förderungsrichtlinien beginnen
nachher mit Punkt 1., in dem steht, was
genau gefördert wird, wie anzusuchen ist
und wie das Ansuchen erledigt wird. In der
Präambel steht, was wir damit wollen.
Diese Erklärung, dass wir die "Biomasse"
nur deshalb herausgestrichen haben, weil
… und wir nehmen sie wieder auf, wenn
ihr Schadstoffaustoß dem einer Erdgasanlage bei Stand der Technik nicht überschreitet, ist dann schon eine wichtige
Zielbestimmung.
GR Haller hat den Antrag schriftlich
vorgelegt und ich ersuche, dass man die
Begründung von ihm als Antrag zur
Ergänzung der Präambel nimmt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Hier
bin ich anderer Auffassung, denn ich
glaube, dass das nicht in die Richtlinien
gehört. Man kann den Antrag natürlich
zusätzlich stellen, den ich auch zur
Abstimmung bringen würde. Ich glaube,
dass das aber in den Förderungsrichtlinien
nichts zu suchen hat. Man kann aber auch
so vorgehen, wie es StRin Mag.a Schwarzl
gesagt hat, nämlich dass man alles, was
sich hier an Erkenntnissen ergibt, sammelt
und dann in einem Jahr darüber im
Rahmen der Evaluierung befindet.
GR Grünbacher: Das hinsichtlich der
Präambel verstehe ich jetzt, GR
Mag. Fritz, auch nicht. Wenn man eine
Absichtserklärung hat, die in der Präambel
steht, dann muss man nachher erst recht
wieder beantragen, damit diese wieder
aufgenommen wird. Es nützt in der
Präambel nichts, wenn man nachher
wiederum einen Akt im Gemeinderat
setzen muss, um das zu fördern.
Die Absichtserklärung haben wir alle
abgegeben, aber den Leuten nützt es
nichts, wenn in der Präambel steht, dass
wir es irgendwann machen, wenn es so
weit ist, ohne dass es dann wirklich soweit