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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.109

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gerade eine Solarförderung eingeführt. Wir
alle wissen, dass das beste Megawatt das
eingesparte Megawatt ist. Erstens, eine
Steigerung der Energieeffizienz, damit
zweitens Energie gespart werden kann
und drittens der Einsatz möglichst viel
regenerativer Energiequellen ist der Weg,
der aus Klimaschutzgründen, aus wirtschaftlichen Gründen der wichtige,
korrekte und auch Erfolg versprechende
ist.
Ich glaube, damit steht es im Widerspruch,
die Eigenstromkapazität der Stadt
Innsbruck um 40 % zu steigern, und das
mit einem Kohlekraftwerk an der Ostsee.
Das halte ich für einen falschen Entwicklungspfad. Wenn wir unsere eigenen
energiepolitischen Zielsetzungen, wie
Energie sparen, Energieeffizienz, Einsatz
regenerativer Energie, für die Stadt
Innsbruck, für unsere Bürgerinnen bzw.
Bürger, ernst nehmen, dann sollten wir der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
sagen, die Finger von solchen Projekten,
wie Sicherung von Optionen auf Strombezug, zu lassen.
Damit wird die Investition für den Betreiber
Dong Energy erst rentabel, weil er die
Abnehmer im Voraus schon gesichert hat.
Davon sollte man die Finger lassen, denn
man sollte sich auf die anderen dortigen
Projekte, wie zum Beispiel OffshoreWindparks, konzentrieren.
Ich glaube, dass das aus der Sicht des
Eigentümers eine verantwortungsvolle
Entscheidung ist, die der Vorstand der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
sehr richtig nicht alleine trifft, weil er die
Nachfrage nach Strom nicht beeinflussen
kann. Die Nachfrage nach Strom gibt es,
die zu möglichst geringen Kosten befriedigt werden muss. Die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) muss
schauen, dass sie den Strom - von wo
auch immer - bekommt, aber wir als
Eigentümer können sagen, dass wir eine
andere Energiepolitik fahren wollen.
Wir können die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) verstärkt beauftragen, in
Energiespar-Contracting zu investieren
und wir wollen durch unsere politische
Tätigkeit die Rahmenbedingungen
schaffen, dass der Strombedarf eben nicht
exponentiell wächst. Dann kann die
GR-Sitzung 28.2.2008

Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
sehr wohl auf diese Stromscheibe von
30 Megawatt an einem Kohlekraftwerk am
Standpunkt eines ehemaligen Kernkraftwerks verzichten.
Falls dieser Antrag die Dringlichkeit
bekommt, würde ich ihn dem Stadtsenat
zur weiteren Prüfung und zur selbstständigen Erledigung zuweisen lassen. Ich weiß,
dass diese Frage komplex ist und deshalb
habe ich diesen Antrag den Fraktionen im
Stadtsenat bereits am Dienstag übermittelt, damit niemand sagen kann, dass er
aus dem Hinterhalt überfallen wird.
Es wäre mir sehr recht, wenn dieser
Antrag im Stadtsenat behandelt wird,
damit allenfalls auch die Einbeziehung
einer Stellungnahme des Vorstands der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
erwogen werden könnte. Ich halte es
erstens für eine energiepolitische und
zweitens auch für eine moralische Frage.
Wir sollen bitte nicht die Emissionen
unseres Strombedarfs in eine strukturschwache Region an der Ostsee exportieren, denn diese hat schon genug darunter
zu leiden, dass sie fünfzig Jahre Kommunismus hatte. Daher braucht diese Region
nicht noch unseren Stromimperialismus zu
spüren bekommen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Vor
der Abstimmung werden wir prüfen, ob
dieser Antrag im Lichte des § 103
Aktiengesetz (AktG) zulässig ist.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung!
Nachdem der Vorsitzende angekündigt
hat, meinen dringenden Antrag im Hinblick
auf das Aktiengesetz (AktG) zu prüfen,
möchte ich Folgendes unterstreichen:
Dieser Antrag begehrt nicht, dass die Frau
Bürgermeisterin dem Vorstand der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
irgendwelche Weisungen erteilt, was
selbstverständlich aktienrechtlich unzulässig wäre, sondern dass sie in der Gesellschafterversammlung dafür eintritt. Dies
natürlich mit jenen Mitteln, die dem
Eigentümer in der Gesellschafterversammlung zustehen.
Ich bitte bei der Prüfung zu berücksichtigen, dass es schon so vorsichtig formuliert
ist, um nicht in Konflikt mit dem Aktiengesetz (AktG) zu kommen.