Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.121
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es wirklich so ist, dass diese Eigentumsfrage so schwierig zu klären ist. Ich denke,
dass Gesetze, die einmal erlassen
wurden, auch wieder geändert werden
können.
Mag. Schnegg-Seeber ist seit einem
halben Jahr in ihrer besonderen Ausbildung, die sie bei Rechtsanwalt
Dr. Brugger vorher genau in dieser Sache
gehabt hat, tätig. Um das dem Antragsteller zu beweisen, wurde alles auf zwei
Seiten eruiert, was jedoch eine unglaubliche Arbeit war. Wir haben schon gesagt,
dass bezüglich Mieders ein Urteil ausständig ist, was wahrscheinlich Ende März
2008 erfolgen wird. Wenn dieses Urteil da
ist - ich höre schon läuten, wie es vermutlich ausgehen wird - können wir weitermachen.
GR Grünbacher soll einmal mit Leuten
verhandeln, die gerade "Recht" bekommen haben. Ich weiß nicht, wie man sich
das vorstellt.
Zu den Fragen 1. und 2.: Diese Fragen
lassen sich derzeit noch nicht abschließend mit der gewünschten Aufzählung von
Grundstücken (Grundparzelle, Einlagezahl, Katastralgemeinde) beantworten,
weil sich ohne vorgreifende rechtliche
Beurteilung nicht sagen lässt, dass die in
Frage kommenden Grundstücke rechtlich
als Gemeindegut zu betrachten waren.
Sagen lässt sich aber, dass bei der
Liegenschaft EZ 215 Grundbuch Igls,
damals bestehend aus den Grundparzellen Nr. 214/1, 590, 612/1, 723/1, 723/6,
723/7, 723/8, 723/9, 725/1, 725/2, 726,
763, 766/1, 784/1, 865, 870/1, 870/4,
871/1, 871/2, 872, 954/1, 954/2, 956/1,
988, 989, 990, 993, Bauparzelle 129, 139,
172 im Grundbuch das Obereigentumsrecht für die Gemeinde Igls und das
Nutzungseigentumsrecht für die Igler
Waldgenossenschaft, bestehend aus den
jeweiligen Eigentümern einer Reihe im
Grundbuch aufgezählter Güter, einverleibt
war.
Durch die Eingemeindung ist die Stadtgemeinde Innsbruck als Rechtsnachfolgerin
der Gemeinde Igls Obereigentümerin
dieser Liegenschaft geworden. Im Zuge
eines agrarbehördlichen Verfahrens, in
dessen Verlauf zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der AgrargemeinGR-Sitzung 28.2.2008
schaft Igler Waldinteressentschaft eine
Vereinbarung protokolliert wurde, sind der
Stadt Innsbruck in das alleinige Eigentum
die Bauparzelle 139 und die Grundparzellen Nr. 723/1, 723/6, 723/7, 723/8, 723/9,
988, 989, 990 und 590, alle neu erfasst in
EZ 387 Grundbuch Igls, überlassen
worden.
Hinsichtlich der restlichen oben genannten
Grundstücke der EZ 215 Grundbuch Igls,
wurde das Obereigentumsrecht für die
Gemeinde Igls gelöscht und das Eigentumsrecht für die Agrargemeinschaft
Waldinteressentschaft Igls eingetragen.
Sagen lässt sich ebenfalls, dass mit
Bescheid der Agrarbehörde erster Instanz
vom 7.9.1981 die Liegenschaften in
EZ 775, 788, 792, 793, 796 sowie 778,
791 Grundbuch Hötting als Gemeindegut
der ehemaligen Gemeinde Hötting als
agrargemeinschaftliche Grundstücke
festgestellt wurden. Über einen mit
Gemeinderatsbeschluss vom 25.11.1993
genehmigten Vergleich und diversen
Verfahrensschritten der Agrarbehörde,
wurden entsprechend dem abgeschlossenen Vergleich der Agrargemeinschaft
Hötting Grundflächen ins Eigentum
übertragen.
Ebenso kann gesagt werden, dass mit
dem Regulierungsplan der Agrarbezirksbehörde vom 16.1.1931 hinsichtlich der
Liegenschaft EZ 36 Grundbuch Vill, EZ 41,
EZ 35, EZ 10, EZ 12, EZ 42 jeweils
Grundbuch Vill und EZ 47 Grundbuch
Lans als unmittelbar Beteiligte die
Gemeinde Vill als grundbücherliche
Eigentümerin des Regulierungsgebietes
und als Eigentümerin des Armenhauses,
Liegenschaft EZ 34 Grundbuch Vill und
weiters im Einzelnen genannte Eigentümer vom neunzehn Stammsitzliegenschaften festgestellt wurden. Die genannten
Liegenschaften bestanden auf den
Gpn. 168/1, 168/2, 168/5, 170/1, 144
Grundbuch Vill, 387/2 Grundbuch Lans,
514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 539,
507, 508, 649/1, 655/1, 706/1, 706/2, 707
je Grundbuch Vill.
Mit dem Hauptteilungsplan vom 28.3.1956
wurde das Gemeinschaftsgebiet im
Gemeinderat Vill derart geteilt, dass die
Stadtgemeinde im Eigentum als Gemeindevermögen der Grundparzellen 168/1,