Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.141
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erfassten Einnahmen handelt es sich dagegen hauptsächlich um anteilige Jagdpachterlöse aus Jagdbeteiligungen, um Einnahmen aus vom
Amt für Land- und Forstwirtschaft eingeräumten Grundinanspruchnahmen, Anerkennungszinsen etc. oder um Einnahmen aus der Abrechnung von ÖPUL-Förderungen. Die im Zusammenhang mit der touristischen Nutzung der Fronebenalm erzielten Einnahmen, welche im Wesentlichen aus diversen der Schlick 2000 Skizentrum AG eingeräumten
Grunddienstbarkeiten resultieren, sind wiederum auf der Einnahmenpost 824000 – Vermietung und Verpachtung des TA 840000 – Grundbesitz enthalten.
Der Nachvollzug des Haushaltsablaufes erwies sich insgesamt als umständlich und wenig transparent. In Beachtung wesentlicher Budgetgrundsätze wie jener der Wahrheit und Klarheit erschien daher aus der
Sicht der Kontrollabteilung eine entsprechende Entflechtung unumgänglich.
4 Bewirtschaftete Almen
Pachtverträge
Die Pachtverträge für die Höttinger Alm, die Möslalm, die Fronebenalm
sowie die Bodensteinalm wurden nach Beendigung der Pachtdauer
mittels der jeweils dazu gefassten Stadtsenatsbeschlüsse mit den bisherigen Pächter(n)Innen erneuert.
Der laufende Pachtvertrag mit der Pächterin der Arzler Alm wurde auf
Grund von getätigten Investitionen der Pächterin mit STS-Beschluss
vom 19.3.2002 um 10 Jahre verlängert und endet daher erst am
31.12.2012.
Pachtzinse
Für sämtliche in den Verträgen festgelegten Pachtzinse wurde eine
Wertsicherung vereinbart. Mit Ausnahme des Pachtzinses für die Bodensteinalm (Fälligkeit 1.7. jeden Jahres) sind die Pachtzinse jeweils in
zwei gleichen Teilbeträgen für das laufende Vertragsjahr zu bezahlen.
Betriebskosten
Sämtliche Betriebskosten, Steuern und Abgaben, die auf die Pachtobjekte zur Vorschreibung gelangen, sind von den Pächter(n)Innen zu
bezahlen und werden von der IISG jährlich im Nachhinein weiterverrechnet.
Alpsförderung
Entsprechend den ÖPUL-Richtlinien gibt es für die Bewirtschafter von
Almen die Möglichkeit, eine so genannte Alpsförderung in Anspruch zu
nehmen. Es handelt sich dabei um Fördergelder, die von der EU, der
Republik Österreich sowie der jeweiligen Landesregierung bereit gestellt werden, um den Bewirtschaftern landwirtschaftlich genutzter Flächen finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Tiere, aus diesem Grund sind
zu Beginn der Alpsaison an die AMA die entsprechenden Auftriebslisten
zu übermitteln.
Zl. KA-13595/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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