Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.151

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Grundstücke. Darunter falle auch die Ausschreibung bei Neuvergabe.
Bei der Vertragserrichtung leiste die IISG den rechtlichen Support. Als
Fachabteilung liefere das Amt für Land- und Forstwirtschaft die entsprechenden fachlichen Rahmenbedingungen. Auf eine einheitliche
Vertragsgestaltung werde, soweit möglich, geachtet werden. Nach Vorlage des Vertrages an den Stadtsenat durch das Amt für Land- und
Forstwirtschaft und der entsprechenden Genehmigung werde dieser
der IISG zur weiteren Verwaltung der Vorschreibungen, des Mahnwesens, der Wertsicherung und der Kautionsverwaltung übergeben. Die
Kautionen würden zentral bei der IISG verwaltet werden.
Vereinheitlichung von
Vertragsinhalten

p)

Einheitliche Definierung diverser Vertragsinhalte (steuerliche Hinweise zu den Pachtzinsbeträgen, Fälligkeitstermine der Pachtzinse,
Hinterlegungsort für Kautionen etc.) aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung.

Die IISG führte diesen Umstand in ihrer Stellungnahme darauf zurück,
dass die Pachtverträge bisher von verschiedenen Stellen ausgearbeitet
worden seien und sicherte die Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung zu.
Verbesserung des
Informationsaustausches

q)

Optimierung des Informationsaustausches zwischen dem Amt für
Land- und Forstwirtschaft sowie Rechtsabteilung, Liegenschaftsmanagement und Bestandnehmerbuchhaltung der IISG. IISGinterne Verbesserung der Situation durch lückenlose Nutzung aller
Beteiligten der vorhandenen EDV-technischen Ressourcen in Form
des Archivierungsprogrammes „Documents“, dies auch im Sinne
eines funktionierenden IKS.
Nach Ansicht der IISG werde der Informationsaustausch zwischen den
einzelnen Abteilungen gewährleistet sein, wenn die Vertragsgestaltung
künftig einheitlich nur durch die Rechtsabteilung der IISG erfolgt. Der
interne Informationsaustausch könne unter Ausnutzung der EDVtechnischen Möglichkeiten verbessert werden.
Im Ergebnis der gemeinsamen Stellungnahme ließ die Magistratsdirektion wissen, dass Abstimmungsgespräche zwischen der MA III/Amt für
Land- und Forstwirtschaft sowie der IISG wie bisher regelmäßig abgehalten werden würden.
Dazu merkte die Kontrollabteilung an, dass gerade dieses Erfordernis in
der Vergangenheit vernachlässigt worden ist.

Schoberwaldhütte

r)

Widerruf der bittleihweisen Überlassung der Schoberwaldhütte
bzw. Evidenznahme dieser Maßnahme bis zur agrarbehördlichen
Genehmigung des Rechtsgeschäftes. In der Zwischenzeit Verständigung des Nutzers über den beabsichtigten Widerruf der
Gebrauchsüberlassung.

Diesbezüglich teilte die IISG mit, dass der bevorstehende Widerruf bereits angekündigt worden sei, der Widerruf selbst aber erst dann

Zl. KA-13595/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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