Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.172

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der Marktgebühren für die Innsbrucker Markthallenbetriebsgesellschaft m.b.H. von
politischer Seite übernommen worden ist. Bislang erfolgten laufend Gespräche durch
VBGM a.D. Dr. Bielowski und durch VBGM Dr. Platzgummer. Lt. Dr. Platzgummer sei
dzt. keine Bewegung ersichtlich und werde eine Lösung in einem neuen Gesamtprojekt ins Auge gefasst.
Aus Sicht der Verwaltung werde diese Angelegenheit als abgeschlossen betrachtet.
In der diesjährigen Stellungnahme teilte das Büro des Magistratsdirektors dazu mit,
dass seitens des Büros keine weiteren Maßnahmen zu setzen sind, die Gesamtlösung
aus dem Blickwinkel eines möglichen neuen Gesamtprojektes liege in der Hand des
Vizebürgermeisters Dr. Platzgummer. Es darf nochmals festgehalten werden, dass
aus Sicht der Verwaltung die Angelegenheit als abgeschlossen betrachtet wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

24

Die Kontrollabteilung hat im Rahmen ihrer Prüfung stichprobenartig einzelne Bilanzposten der Vermögensrechnung 2005 einer detaillierten Prüfung unterzogen.
Den im Anhang zur Vermögensrechnung 2005 zu entnehmenden Angaben folgend
knüpfte der Vermögens- und Schuldennachweis an die Daten des Vorjahres an und
wies sämtliche Vermögensgegenstände, Rücklagen, Verbindlichkeiten sowie
Rechnungsabgrenzungsposten der Stadtgemeinde Innsbruck zum Stichtag
31.12.2005 aus. Die einzige Ausnahme bildete der Kassennachweis, welcher mit
Stichtag 28.2.2006 ausgewiesen worden war. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung empfohlen, sämtliches Vermögen bzw. sämtliche Schulden im Sinne einer periodenreinen Abgrenzung und unter Berücksichtigung der Zahlungsflüsse des
Auslaufmonats künftig in der Vermögensrechnung zum Stichtag 31.12. auszuweisen
bzw. zu bewerten.
Diesbezüglich teilte die MA IV im damaligen Anhörungsverfahren mit, dass sie der
Empfehlung hinsichtlich einer periodenreinen Abgrenzung bei der Erstellung des
Vermögens- und Schuldennachweises für das Jahr 2006 nachkommen wird. Im Zuge
der Prüfung des Vermögens- und Schuldennachweises 2006 stellte die Kontrollabteilung nun fest, dass der Kassenbestand richtigerweise zum 31.12. und nicht mehr
(nur) zum 28.2. des Folgejahres dargestellt worden ist. An dieser Stelle kann daher
positiv festgehalten werden, dass der im Vorjahr ausgesprochenen Empfehlung der
Kontrollabteilung entsprochen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

25

Im Rahmen der Belegkontrolle wurden zwei Auszahlungsanordnungen des Amtes für
Sport behoben. Es handelte sich dabei um die Refundierung von Personalkosten
zweier Verwaltungsbediensteten der Sportanlagen der Universität Innsbruck (USI) für
das 2. Halbjahr 2005 in der Höhe von € 15.000,00 und € 16.000,00. Basierend auf

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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