Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.175
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Sportamtes betreffend die Kosten für die Verlegung eines PVC-Bodens im auf dem
Areal des Freibades Tivoli befindlichen Verbandsgebäude des Tiroler Landesschwimmverbandes Einsicht genommen.
Während die ausgeführten Arbeiten nicht zu beanstanden waren, wurde jedoch, abgesehen vom Fehlen einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung, die Problematik
bezüglich der Instandhaltung insofern augenscheinlich, als sich das gegenständliche
Gebäude auf einer im Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck stehenden Liegenschaft befindet, deren Fläche mit Vertrag vom 29.4.1996 von der IKB AG in Miete genommen worden ist. Nach Meinung des für das Vertragswesen zuständigen Bereichsleiters der Rechtsabteilung der IIG u. Co KEG wäre im Rahmen der Begründung des
Mietverhältnisses auch die Instandhaltungspflicht dieses Gebäudes auf die IKB AG
übergegangen und sei dies auch aus den einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bildenden Lageplänen ersichtlich.
Nachdem aber die IKB AG im Jahr 1999 im Vorfeld der Ausrichtung der Seniorenschwimmeuropameisterschaft eine Kostenübernahme unbedingt erforderlicher Sanierungsmaßnahmen am Mehrzweckgebäude wegen des aufrechten Eigentumsrechtes der Stadtgemeinde Innsbruck abgelehnt hat (Schreiben vom 13. Jänner 1999,
Zl. BG 1/99), wurden bzw. werden seit diesem Zeitpunkt die notwendigsten Instandhaltungsarbeiten tatsächlich über das Instandhaltungsbudget für Sportplatzgebäude
abgewickelt. Die Betriebskosten, resultierend aus dem Strom- und Wasserverbrauch,
werden über die IISG, dort ebenfalls aus dem Sportplatzbudget, getragen.
Einer Auskunft des für die Bäderbetriebe verantwortlichen Abteilungsleiters der IKB
AG wiederum zufolge soll dieses Gebäude seinerzeit von einem Sponsor (Raiffeisenkasse) errichtet und dem Tiroler Landesschwimmverband im Schenkungswege überlassen worden sein.
Hinsichtlich des Versicherungsschutzes hat sich herausgestellt, dass das Objekt weder
in der IIG/Stadt/IISG-Liste noch in der IKB AG-Polizze aufscheint und, lt. Mitteilung
des für die Stadtgemeinde Innsbruck tätigen Versicherungsmaklers, somit auch nicht
versichert ist. Die IKB AG-Polizze würde allerdings auch einen Passus für gemietete
Gebäude vorsehen.
Zur Bereinigung der aufgezeigten Fragen empfahl die Kontrollabteilung die Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse betreffend das vom Tiroler Landesschwimmverband genutzte Mehrzweckgebäude abzuklären und die Nutzungsbedingungen mit
dem Verband schriftlich festzulegen.
Im damaligen Anhörungsverfahren wurde die Problematik zur Kenntnis genommen
und seitens des Sportamtes zur Klärung der Eigentumsverhältnisse Gespräche unter
Einbindung aller Beteiligten angekündigt.
Zum Stand der Angelegenheit wurde der Kontrollabteilung zur Follow up-Einschau
2006 berichtet, dass die in der Stellungnahme für die Monate November/Dezember
2006 zugesagte Lösung im Rahmen eines mit allen Beteiligten zu führenden Gespräches erst in Angriff genommen werden habe können, nachdem der Präsident des Tiroler Landesschwimmverbandes für ein Informationsgespräch terminlich zur Verfügung gestanden habe. Dieses Gespräch habe Mitte Dezember 2006 stattgefunden. In
dessen Verlauf habe der Präsident angedeutet, dass der Obmann des Tiroler
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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