Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.190

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Entgeltanpassungen irrtümlich passierten, da für den Stadtmagistrat derartige Indexerhöhungen nicht vorgesehen seien. Der durch die erfolgten Anpassungen zu viel bezahlte Betrag in Höhe von € 65,38 brutto wurde umgehend refundiert. Von Seiten der
Kontrollabteilung wurde damals darauf hingewiesen, dass aus den zugrunde liegenden Mietverträgen ein Ausschluss der „Indexanpassungsklausel“ nicht ersichtlich war;
offenbar handelte es sich bei der damals in die Wege geleiteten Gutschrift um ein
Entgegenkommen auf kulanter Basis für die unrichtige Entgeltanpassung.
Im durchgeführten Anhörungsverfahren teilte das Amt für Information und Organisation dazu mit, dass man damals mit der betroffenen Firma um eine einheitliche Regelung hinsichtlich der zukünftigen Indexanpassung (für alle angemieteten Geräte) bemüht gewesen sei.
Anlässlich der diesjährigen Nachschau berichtete das Amt für Information und Organisation, dass alle Verträge mittlerweile auf „Fixpreis“ umgestellt wurden und somit
einheitliche, nicht indexangepasste Preise gelten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Kontrollabteilung hat im Rahmen der Belegkontrollen im I. Quartal 2007 u.a. auch
eine Auszahlungsanordnung betreffend die Überweisung von anteilsmäßigen Waldaufsichtskosten in Höhe von € 436,00 zugunsten der Agrargemeinschaft Amraser
Hochwald überprüft. Die damaligen Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit ergaben, dass diese jährlichen Zahlungen auf einer Eingabe des Obmannes
der Agrargemeinschaft Amraser Hochwald aus dem Jahr 2001 beruhen und zeitlich
begrenzt waren. Nachdem diese Befristung im Haushaltsjahr 2007 bereits abgelaufen
war empfahl die Kontrollabteilung, entweder den zu viel (zu lange) bezahlten Betrag
zurückzufordern oder eine neuerliche Anspruchsberechtigung der Agrargemeinschaft
Amraser Hochwald zu prüfen und gegebenenfalls weitere Zahlungen auf eine fundierte Basis zu stellen.
In ihrer Stellungnahme dazu erklärte die MA III – Amt für Land- und Forstwirtschaft,
dass im März 2007 in der gegenständlichen Thematik ein Förderungsansuchen der
Agrargemeinschaft Amraser Hochwald bei Frau Bürgermeisterin eingegangen ist, in
welchem um Unterstützung in selber Höhe wie bisher ersucht wurde. In Anlehnung
an die bisherige Unterstützungsgewährung und auf Grund des noch nicht geklärten
Verhältnisses der Stadtgemeinde Innsbruck zu den Agrargemeinschaften hat Frau
Bürgermeisterin entschieden, letztmalig auf Grund der bisherigen Gepflogenheiten die
Unterstützung zu gewähren.
Vor weiteren Zahlungen wird das Amt für Land- und Forstwirtschaft einen grundsätzlichen Bericht an den Stadtsenat über die Situation der Agrargemeinschaften in Innsbruck erstellen. Ein diesbezüglicher, gleichlautender Auftrag wurde bereits in einem
anderen Zusammenhang mit Beschluss des Stadtsenates vom 18.4.2007 erteilt. Mit
einer entsprechenden Klärung durch den Stadtsenat sei im Herbst des Jahres 2007 zu
rechnen.

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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