Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.191

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Im Zuge der diesjährigen Follow up – Einschau teilte der Vorstand des Amtes für
Land- und Forstwirtschaft mit, dass die Angelegenheit mit Beschluss des Stadtsenates
vom 28.11.2007 geregelt worden ist. Demnach wird „der Agrargemeinschaft Amraser
Hochwald ein Zuschuss zu dem von der Gemeinde Aldrans eingeforderten Anteil an
den Waldaufsichtskosten in der Höhe von € 436,00 jährlich gewährt. Dieser Beschluss
gilt so lange, bis entweder Waldaufsichtskosten auch in Innsbruck auf die Waldbesitzer umgelegt werden oder die Beziehungen der Stadtgemeinde Innsbruck zu den Agrargemeinschaften neu geregelt werden.“
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Im Zuge der routinemässigen Belegkontrollen wurde eine Auszahlungsanordnung an
den SCIP (Skiclub Patscherkofel Innsbruck) in der Höhe von € 60.000,00 behoben.
Die Grundlage für diese Auszahlung bildete der Gemeinderatsbeschluss vom
19.10.2006, wonach eine Sondersubvention in der angeführten Höhe für die Ausrichtung der vom 16. bis 21.12.2006 geplanten Europacuprennen der Herren am Patscherkofel ordnungsgemäß beschlossen wurde. Der Subventionsbetrag gelangte am
14.11.2006 zur Auszahlung. Das Rennprogramm konnte aufgrund der Ende Dezember 2006 vorherrschenden schlechten Schneebedingungen (Schneemangel) nicht
durchgeführt werden; eine Verschiebung der Rennen auf 19. bis 23.2.2007 war die
Folge. Auch zu diesem Ersatztermin mussten die Rennen witterungsbedingt (zu wenig
Schnee in den Sturzräumen) abgesagt werden.
Hinsichtlich des formalen Ablaufes der Subventionsgewährung kritisierte die Kontrollabteilung, dass der eigentliche Subventionsantrag brieflich vom Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer gestellt wurde, die Subvention letzten Endes jedoch
an den SCIP ausbezahlt wurde. Gemäß § 5 der städtischen Subventionsordnung hat
sich der Subventionswerber „schriftlich zu verpflichten“, „die Subventionsordnung sowie zusätzliche Bedingungen, Auflagen und Befristungen anzuerkennen und einzuhalten“. Für diese Zwecke existiert im Amt für Sport ein eigenes Subventionsantragsformular, welches jedoch im gegenständlichen Fall nicht verwendet wurde. Die Kontrollabteilung empfahl, künftig ausnahmslos auf die Unterfertigung des angesprochenen
Antragsformulars zu achten. Das Amt für Sport teilte dazu mit, zukünftige Subventionsansuchen nur mehr mit dem entsprechenden Subventionsantragsformular zu akzeptieren.
Ursprünglich wurde für die Ausrichtung der Veranstaltung mit einem Gesamtbudget in
Höhe von € 160.000,00 kalkuliert. Die Finanzierung sollte durch Subventionsleistungen
des
Tourismusverbandes
Innsbruck
und
seine
Feriendörfer
(€ 50.000,00), des Österreichischen Skiverbandes (€ 20.000,00), des Landes Tirol
(€ 10.000,00) und der Stadtgemeinde Innsbruck (€ 80.000,00) erfolgen. Nach der erfolgten Absage der Rennen wurde von der Kontrollabteilung eine Kostenaufstellung
samt Rechnungskopien betreffend die zur Vorbereitung der geplanten Veranstaltung
angefallenen Aufwendungen angefordert. Die übermittelten Unterlagen gingen nunmehr von einem Budget in Höhe von € 150.400,00 aus, welchen tatsächlich angefallene Kosten in Höhe von € 46.617,00 gegenüberstanden.

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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