Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.199

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Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

62

Die Kontrollabteilung hat im Zuge dieser Prüfung beispielhaft die im Sammelnachweis
431 – Sondersubventionen – Soziales und Gesundheit im Jahr 2006 verrechneten
SÖB-Förderungen im Detail untersucht und dabei festgestellt, dass die Stadtgemeinde
Innsbruck unter diesem Titel zuletzt die Vereine WAMS, INSIEME und EMMAUS sowie
den Verein für Obdachlose und den Verein „20er“ gefördert hat. Basis dafür ist eine
Richtlinie zur Förderung von personellen und/oder investiven Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben, die vom Gemeinderat zuletzt am 20.10.2005 für den Zeitraum 1.1.2006 bis 31.12.2008 beschlossen worden ist. Die Verrechnung der
Förderung hat nach dieser Richtlinie halbjährlich unter Beischluss eines detaillierten
Leistungsberichtes jeweils zum 30.6. und 31.12. eines Jahres zu erfolgen.
Im Zuge der stichprobenartigen Prüfung einiger Abrechnungen von drei willkürlich
herausgegriffenen Vereinen war für die Kontrollabteilung primär auffällig, dass nur
eine dieser drei Einrichtungen halbjährlich – wie in der gegenständlichen Richtlinie
verlangt – abrechnet, während die zwei anderen Vereine lediglich einmal im Jahr
Rechnung legen. Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung bei jenem Verein, der
korrekterweise halbjährlich Leistungsberichte liefert, fest, dass die Abrechnung über
den Zeitraum 1.7. bis 31.12.2006 fehlerhaft ist. Zum einen wurde nämlich ein Transitarbeitsplatz, der bereits im ersten Halbjahr 2006 verrechnet worden ist, vom Verein
im zweiten Halbjahr zusätzlich in Rechnung gestellt und somit doppelt gefördert, zum
anderen sind für denselben Beschäftigten die bereits abgerechneten Monate Feber bis
Juni 2006 im zweiten Halbjahr 2006 neuerlich geltend gemacht und damit ein drittes
Mal subventioniert worden.
Die Kontrollabteilung empfahl der Fachdienststelle, den Fehler zu korrigieren und die
zu viel bezahlte Förderung anlässlich einer kommenden, neuen Subvention abzuziehen und einzubehalten. Dazu berichtete die MA IV im Anhörungsverfahren, dass die
zu viel bezahlte Förderung bereits wieder einbehalten worden ist.
In ihrer Stellungnahme im Rahmen der Follow up – Einschau 2007 teilte die geprüfte
Dienststelle zu diesem Sachverhalt mit, dass die beanstandete Mehrförderung dem
besagten Verein im Zuge der vorgelegten Halbjahresabrechnung für das 1. Halbjahr
2007 in Abzug gebracht und damit ausgeglichen worden ist. Die entsprechenden Korrekturbelege wurden der Kontrollabteilung in Kopie übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

63

In Bezug auf zwei weitere im Jahr 2006 über den Sammelnachweis
S 431 abgewickelte Subventionsfälle hatte die Kontrollabteilung den nicht beschrittenen üblichen Weg bei Subventionsgewährungen bemängelt und in diesem Zusammenhang eine stadtrechtskonforme Durchführung bei der Zuerkennung von
Subventionen moniert. In ihrer damaligen Stellungnahme zu dieser Feststellung erklärte die MA IV, dass es sich hierbei um Zusagen der Finanzreferentin im Rahmen
der Parteienverhandlungen gehandelt hat. Da von diesem Problemkreis auch alle

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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