Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.202

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dieser gem. § 14 Abs. 1 des Landes-Feuerwehrgesetzes 2001 i.d.g.F. eine Körperschaft öffentlichen Rechtes ist, vertrat die Kontrollabteilung den Standpunkt, dass die
budgetäre Verarbeitung über die Budgetpost 1/163000-754000 korrekt sei, da lt.
Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich des
Budgetpostens 754 „laufende Transferzahlungen an sonstige Träger des öffentlichen
Rechtes“ einzuweisen sind.
Im Anhörungsverfahren teilte die Berufsfeuerwehr dazu mit, dass sich die bebuchte
Haushaltsstelle ohnehin in der Deckungsklasse befände und somit nach Rücksprache
mit dem zuständigen Sachbearbeiter der MA IV eine Korrektur nicht erforderlich wäre.
Gleichzeitig teilte die Berufsfeuerwehr die Ansicht der Kontrollabteilung, dass die
Haushaltsstelle 1/163000-754000 für derartige Zahlungen korrekt sei. Eine dementsprechende Berücksichtigung im Voranschlag des Jahres 2008 wurde zugesagt.
Die Durchsicht des Voranschlages 2008 zeigte, dass die Haushaltsstelle 1/163000754000 - wie im Anhörungsverfahren angekündigt - mit einem Voranschlagsbetrag in
Höhe von € 17.000,00 ausgestattet wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Im Rahmen der Einschau betreffend die Auszahlungsgebarung der Voranschlagsgruppe 3 – Kunst, Kultur und Kultus hat die Kontrollabteilung die Ausgaben der
Haushaltsstelle 1/322000-757700 – Maßnahmen zur Förderung der Musikpflege - Lfd.
Transferzlg.-Ambraser Schlosskonzerte auf ihre inhaltliche und rechtliche Legitimität
hin geprüft. Die Anordnungsberechtigung über diese Haushaltsstelle übt die Vorständin des Amtes für Kultur aus.
Bis zum 31. August 2005 ist die Gebarung der Kammer- und Meisterkonzerte in einem eigenen Rechnungskreis durchgeführt worden. Zuständig für die Abwicklung dieser Konzertreihen war das Konzertbüro, angesiedelt im Amt für Kultur der MA V. Mit
Beschluss vom 29.6.2005 hat der Gemeinderat allerdings die Entscheidung getroffen,
künftig die angesprochenen Konzerte von der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH durchführen zu lassen. Die Kontrollabteilung hat daher im Zuge der Prüfung angeregt, die Haushaltsstelle 1/322000-757700 „Lfd. Transferzlg.-Ambraser
Schlosskonzerte“ mit einem erweiterten bzw. geänderten Namen zu versehen, da aus
dieser Post sämtliche Kulturveranstaltungen im Rahmen der Innsbrucker Festwochen
monetär unterstützt werden.
Die Follow up-Einschau zeigte, dass der oben angesprochenen Empfehlung Rechnung
getragen, die betreffende Voranschlagspost umbenannt und diese nun mit der Bezeichnung „Lfd. Transferzlg.-Innsbrucker Festwochen“ versehen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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